Spielplätze Artikel
Sichere Technik - sicherer Spaß für Kinder
Unfallverhütung: Zu Saisonbeginn stehen Hauptinspektionen auf Spielplätzen an. B·A·D prüft und bildet aus.
Risiken minimieren, Gefahren abwenden: Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, würden Eltern alle Freizeitangebote am liebsten doppelt und dreifach kontrollieren – und müssen sich doch auch auf andere verlassen. Zwar können sie ihren Nachwuchs etwa am zu wilden Herumtoben auf Spielplätzen hindern, doch auf die Sicherheit von Wippen, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten haben sie keinen Einfluss. Für die Spielgeräte gelten gesetzlich vorgeschriebene technische Mindeststandards, die für Betreiber von Spielanlagen bindend sind: Sie müssen regelmäßige Inspektionen durchführen und dokumentieren, auch um im Falle eines Unfalls Haftungsrisiken zu minimieren.
Jetzt, vor Beginn der neuen Spielsaison im Freien, sollten alle Spielplätze einer Hauptinspektion unterzogen werden. Bei dieser Inspektion, wie sie von den Experten der B·A·D GmbH, einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durchgeführt wird, steht die Technik im Mittelpunkt. Sind die Balken des Klettergerüstes in Ordnung, oder hat ihnen die Witterung zugesetzt und sie morsch werden lassen? Ist der Stufenaufgang zur Rutsche in einwandfreiem Zustand und sind die Haltegriffe an der Wippe stabil? Neben der Witterung spielen unter anderem auch der Standort, das Alter und die Häufigkeit der Benutzung bei der Lebensdauer von Spielgeräten eine Rolle. Wenn die Hauptinspektion die Verkehrssicherheit eines Spielgerätes dokumentiert, können Einzelteile gezielt ersetzt und fachkundige Reparaturen veranlasst werden, so die Experten der B·A·D. Damit können Unfälle, die auf technische Mängel zurückzuführen sind, ausgeschlossen werden.
Für die Betreiber von Spielplätzen – ob Kommune, Wohnungsbaugesellschaft oder etwa Restaurantbesitzer – erschöpft sich die "Verkehrssicherungspflicht" nicht allein mit der Durchführung einer Hauptinspektion. Die B·A·D-Fachleute, die auch Mitarbeiter für die sachkundige Begehung eines Spielplatzes ausbilden, empfehlen eine Sichtprüfung (eine visuelle Routine-Inspektion) täglich bis monatlich und eine Sichtprüfung mit Wartung (operative Inspektion) ein bis drei Mal im Quartal. Alle Prüfungen und Begehungen müssen schriftlich nachgewiesen werden.