Nur Brustschwimmen erlaubt: Neuregelung um Schwimmbadnutzung vergrault Kunden

Von Marion Selzer
26. November 2012

Mit der Absicht gewöhnliche Schwimmbadbesucher zu schützen, hat das Hallenbad von Gelnhausen eine Badeordnung erlassen, die vorschreibt, dass im Schwimmbad lediglich Brustschwimmen erlaubt ist. Kraulen und Delfinschwimmen wurden untersagt. Diese Neuregelung kam bei den Gästen weniger gut an und sorgte für ordentliche Spötterei.

Mit dieser Regelung wollte das Schwimmbad verhindern, dass normale Badebesucher durch Leistungssportler gestört würden. Jetzt soll die Regelung wieder abgeschafft werden und eine Einigung für Freizeit- und Leistungsschwimmer auf einem anderen Wege gefunden werden.

Der Vorstand des Bades schlägt vor, einige Bahnen für Schnellschwimmer zu reservieren und feste Zeiten für Leistungsschwimmer einzuführen. Schließlich soll hier jeder schwimmen dürfen, sowohl die 80-jährige Rentnerin als auch der junge Spitzenathlet.