9. August 2011
Schon oft wurde darüber diskutiert, inwieweit der Chlorgehalt in öffentlichen Hallenbädern zu Reizungen der Schleimhäute führen kann. Eine Recherche des Umweltbundesamtes ergab nun, dass die Chlorverbindungen auf Gelegenheitsschwimmer in der Regel keine Auswirkungen haben. Bei Leistungsschwimmern und Schwimmbad-Angestellten sieht das jedoch anders aus. Verantwortlich für die Reizungen sind vor allem die soganannten Trichloramine, Verbindungen aus Chlor und Stickstoff, welcher durch den Urin der Schwimmbadbesucher in das Wasser gelangt.
Die Recherchen des Umweltbundesamtes zeigten, dass die Konzentration von Trichloramin in Deutschlands Hallenbädern derzeit zwischen 0,2 und 0,5 mg/m³ liegen. In früheren Studien erkannte man aber, dass diese Konzentrationen bei Hobbyschwimmern, die sich nur gelegentlich im Hallenbad aufhalten, im Normalfall weder zu Bindehautreizungen oder Reizungen der Rachen- und Nasenschleimhaut, noch zu Atemwegserkrankungen oder gar zu Asthma führen. Allerdings zeigte sich auch, dass Profischwimmer und Hallenbad-Mitarbeiter, die (fast) jeden Tag stundenlang den Trichloraminen ausgesetzt sind, relativ häufig unter Schleimhautreizungen leiden.
Damit die Schwimmbadbesucher in Zukunft besser vor solchen Reizerscheinungen geschützt sind, rät das Umweltbundesamt zu einer einheitlichen Trichloramin-Konzentration von 0,2 mg in allen deutschen Schwimmbädern.
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