Zurück zur News "Badeverbot für Kind wegen falschen Badeanzugs"
Sowie die Beschreibung da lautet, könnte es
sich um einen Sunsprotect Kleidung handeln,
Also das hätte ich dann als Eltern auch ohne Probleme
mit der Polizei ausgelotet.
Die die Haus und Badeordnung, deckt hier eben
nicht das Verhalten des Schwimmmeisters oder
Schwimmmeistergehilfen.
Den hier handelt es sich eben nicht um ein Teil
welches, wie die Regel gegen die Badeshorts,
in irgend einer weise die Wasser Qualität
beeinflußt.
Wie schon gesagt, hier hätte ich es darauf ankommen lassen,
das der Zuständige die Polizei hätte kommen lassen müssen.
Den dann hätte ich auch Zeugen von höchster Instanz,
die hätten bezeugen können, das mein Kind eine normale
schlichte Badekleidung an gehabt hätte, welche im Rahmen
des Vertrages zwischen mir dem Vater und dem Badbetreiber
(Vertrag = Haus und Badeordnung) Ok ist.
An einen "Kauf oder Nutzungsvertrag" haben sich beide Seiten zu halten.
Hier kann nicht einfach eine Seite hergehen und einen Satz
um interpretieren.
15.11.11 | |
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