Lehrer dürfen bei Notenvergabe zur schlechteren Zensur tendieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. September 2010

Wenn sich aus den bisherigen Klassenarbeiten und der mündlichen Mitarbeit rein rechnerisch eine 4,41 ergibt, ist es logisch, dass der betroffene Schüler noch mit "ausreichend" benotet wird - doch geht es um eine Versetzung, dürfen Lehrer davon abweichen.

Dies wurde nach einer Klage eines Gymnasiasten entschieden, bei dem dies der Fall war und er dadurch nicht versetzt wurde. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, wäre es das Recht der Lehrpersonen, die schlechtere Note zu vergeben, wenn sich die Leistungen des Schülers bis hin zum Jahresende verschlechtert hätten.