Dyskalkulie schützt nicht vor dem Sitzenbleiben

Von Katja Grüner
18. April 2013

Dyskalkulie bezeichnet eine Rechenschwäche, die jedoch Betroffene nicht davor schützt sitzenzubleiben. Ein Gericht in Braunschweig wies jetzt die Klage einer 13 Jahre alten Schülerin ab, die gegen ihre Schule klagte. Sie wollte damit erreichen, dass sie von der schulischen Notengebung im Fach Mathematik aufgrund ihrer Rechenschwäche befreit wird.

Der Klage wurde jedoch nicht statt gegeben, da es laut Gericht keine gesetzliche Grundlage dafür gebe. Die Schule habe rechtmäßig gehandelt und ihr den entsprechenden Notenschutz nicht gewährt, da dieser im momentan geltenden Schulrecht nicht vorgesehen ist.