Versetzung - Regelungen, Voraussetzungen und Tipps bei gefährdeter Versetzung

Das deutsche Schulsystem wurde so konzipiert, dass möglichst alle Schüler die Möglichkeit haben, den von ihnen angestrebten Schulabschluss auch zu erreichen. Böswilliges "Aussieben" von Nachzüglern hat hierbei keinen Stellenwert. Voraussetzung ist die jeweilige Versetzung in die nächste Klasse. Versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern bekommen rechtzeitig und mehrmals Bescheid, falls es mit den Noten einmal hapern sollte. So besteht noch genügend Zeit, um den Notenspiegel bis zum Schuljahresende auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Informieren Sie sich über alles Wissenswerte zum Thema Versetzung.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Versetzung: Definition und Regelungen

Sind die Leistungen eines Schülers so gut, dass er in die nächste Klasse aufrücken darf, so wird er versetzt; man spricht von einer Versetzung. Als Basis für dieses Vorgehen dient die Annahme, dass der Unterricht nur dann sinnvoll erscheint, wenn das Leistungsniveau der gesamten Klasse auf einem vergleichbaren Level liegt. Leistungsschwache Schüler hingegen würden bei Versetzung in eine höhere Stufe, deren Schüler ihnen hinsichtlich der Leistungen deutlich überlegen sind, mehr und mehr zurückfallen.

Wo es Befürworter gibt, finden sich in der Regel auch Kritiker: diese erheben den Einwand, dass die Leistungsfähigkeit in einer Klasse sowieso nie homogen ausfallen kann, da alle Schüler unterschiedlich sind. Des Weiteren wird die Demotivation der Schüler, die man nicht versetzt, bemängelt, ebenso die Tatsache, dass sie auch bei Wiederholung der Klasse auf das alte Niveau zurückfallen.

Voraussetzungen und Versetzungsbestimmungen

Ob ein Schüler versetzt wird, entscheidet man in der Klassen-Zeugniskonferenz. Es wird eine Prognose für das nächste Schuljahr erstellt; sämtliche Lehrer des Schülers haben eine Stimmberechtigung.

Generell muss der Schüler ausreichende - oder bessere - Schulleistungen aufweisen, um problemlos versetzt zu werden. Die ermittelten Leistungen werden im Zeugnis festgehalten; entsprechen diese nicht den nötigen Anforderungen, diskuiert man eine mögliche Versetzung bzw. Nichtversetzung.

In diesem Zusammenhang berücksichtigt man bestimmte Grenzen, die eine Versetzung fraglich bis hin zu unmöglich machen. Trifft ersteres zu, muss entschieden werden, ob eine Versetzung möglich ist, auch wenn die Versetzungsbestimmungen nicht erfüllt werden.

Man sollte wissen, dass die Versetzungesbestimmtungen sowohl von Bundesland zu Bundesland als auch von Schulform zu Schulform sehr große Unterschiede aufweisen können. Meistens ist es möglich, schlechte Leistungen in einem Fach in Rahmen des Notenausgleichs, also durch gute Leistungen in einem anderen Fach, auszugleichen. Dabei gibt es beispielsweise die Regelungen:

  • Ein schlechtes Hauptfach (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, u.U. auch weitere Fremdsprachen oder Naturwissenschaften) kann nicht durch gute Nebenfächer ausgeglichen werden
  • Die Schulnote 6 in einem Hauptfach kann in einigen Fällen überhaupt nicht ausgeglichen werden
  • Die Schulnote 5 in einem Hauptfach kann meistens durch eine 1, 2 oder 3 ausgeglichen werden
  • Zwei Fächer, in denen eine mangelhafte Leistung besteht, müssen durch zwei Fächer mit guten Leistungen ausgeglichen werden
  • Oftmals kann man durch offensichtliches Talent schlechte Leistungen ausgleichen

Auch wenn es wie bereits erwähnt viele Unterschiede gibt, sind auch Gemeinsamkeiten zu erkennen. Als Hauptfächer bzw. Langfächer gelten diese mit vier Stunden Unterricht pro Woche, als Kurzfächer/Nebenfächer die mit höchstens zwei Stunden. Ein bis zwei mangelhafte Bewertungen lassen sich durch ein bis zwei gute Leistungen ausgleichen; eine schlechte Benotung in einem Hauptfach kann lediglich durch eine gute Note in einem Hauptfach ausgeglichen werden.

Ab der siebten Klasse ist es möglich, die Versetzung durch eine Nachprüfung zu erlangen, wenn man dadurch die Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" verbessern kann. Schüler in der gymnasialen Oberstufe können einmal freiwillig zurückgehen; eine Versetung findet nicht mehr statt. Auch gibt es keine Unterscheidung mehr nach Haupt- und Nebenfach.

Kommt es zu einer erneuten, aufeinanderfolgenden Nichtversetzung, besteht der Verdacht einer zu anspruchsvollen Schule. In einem solchen Fall gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, ob bzw. wann ein Schüler diese Schulform verlassen muss.

Das Risiko einer Verseztungsgefährdung liegt erst ab einer bestimmten Schulklasse vor...

Beispiel Grundschule

In der Grundschule sehen die Versetzungsbedingungen wie folgt aus:

  • Von der ersten in die zweite Klasse: Versetzung ohne entsprechende Entscheidung
  • Von der zweiten in die dritte Klasse: "Ungenügend" weder in Deutsch noch in Mathematik, "mangelhaft" höchstens in einem der beiden Fächer
  • Von der dritten in die vierte Klase: "Ungenügend" weder in Deutsch, Mathematik oder Fächerverbund MNK, "mangelhaft" höchstens in einem der drei Fächer
  • Von der vierten in die fünfte Klasse: s. Klasse zuvor

Benachrichtung: Der Blaue Brief

Sollte die Versetzung eines Schülers gefährdet sein, erhalten die Eltern - bei Volljährigkeit des Schülers dieser selbst - frühzeitig eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung wird umgangssprachlich als "Blauer Brief" bezeichnet. Die Regelungen unterliegen wie das gesamte Schulrecht, den einzelnen Bundesländern.

Für die meisten Eltern stellt eine Nichtversetzung bzw. gefährdete Versetzung einen großen Schock dar...

Was tun bei gefährdeter Versetzung?

Dass die Versetzung ihres Kindes gefährdet ist, erfahren viele Eltern erst mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Schüler, die schlechte Noten bis dahin mit Erfolg unterschlagen, sind keine Seltenheit. Doch spätestens im Februar fliegt der Schwindel auf, da die Zeugnisse von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.

Ruhe bewahren

Toben, schreien und Vorwürfe bringen bei einem schlechten Zeugnis überhaupt nichts. Durch einen Streit würde nur kostbare Zeit verplempert werden, die der Schüler dringend braucht, um wieder auf einen grünen Zweig zu gelangen. Eltern dürfen zwar durchaus ihr Missfallen äußern, gleichzeitig müssen sie dem schlechten Schüler jedoch auch so schnell wie möglich unter die Arme greifen, damit das Klassenziel doch noch bewältigt werden kann.

Die Ursache für die schlechten Noten herausfinden

Dazu ist es nötig, zuerst einmal Ursachenforschung zu betreiben. Woher kommen die schlechten Zensuren? Liegt es an der pubertären Faulheit des Schützlings oder steckt vielleicht viel mehr dahinter? Viele Kinder lernen schlecht, weil sie in ihrer Klasse gemobbt werden, oder weil sie mit bestimmten Lehrern nicht zurecht kommen.

Mit dem Direktor sprechen

Rühren die schlechten Zensuren von sozialen Problemen mit dem Klassenverband oder dem Lehrpersonal her, so sollte man mit dem Direktor in Ruhe ein Gespräch führen und um die Versetzung in eine andere Klasse bitten. Kann man genügend einleuchtende Argumente vorbringen, wird wohl kein Schulleiter diesen Wunsch verwehren.

Für Nachhilfe sorgen

Ebenfalls vielversprechend ist die Situation, wenn es bei dem Schüler nur in einigen wenigen Fächern große Probleme gibt, der Rest jedoch ganz solide gemeistert wurde. In diesem Fall hilft meist ein intensives Nachhilfeprogramm, um die schlechten Noten bis zum Schuljahresende auszubügeln.

Über einen freiwilligen Rücktritt oder Schulwechsel nachdenken

Ist der Nachwuchs jedoch in allen Fächern schlecht, obwohl er sich wirklich anstrengt, so sollte man über einen freiwilligen Rücktritt in eine untere Klassenstufe oder gar den Wechsel der Schulform nachdenken. Wer den gestellten geistigen Herausforderungen nicht gewachsen ist, wird auch mit stundenlangem Üben nicht viel erreichen können.