Österreichische Universitäten müssen autonom erhobene Studiengebühren an Studenten zurückzahlen

Von Melanie Ruch
4. November 2013

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof in Wien entschieden, dass die die Zahlung von Studiengebühren gesetzlich geregelt werden muss.

Einige österreichische Universitäten hatten von ihren Studenten jedoch weiterhin Studiengebühren eingezogen und diese müssen den Studenten nun zurückgezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die autonome Erhebung von Studiengebühren durch die Universitäten verfassungswidrig ist.

Betroffen sind insgesamt acht Universitäten, darunter auch die Universität Wien. Finanzielle Verluste drohen den Unis durch die Entscheidung aber nicht, denn die Rückzahlungssummen bekommen die Universitäten vollständig vom Wissenschaftsministerium ersetzt.