Gericht urteilt: Baden-Württembergischer Uniprofessor muss sich ein Büro mit Kollegen teilen

Von Melanie Ruch
22. August 2013

20 Jahre lang hatte ein Professor der Hochschule Furtwangen in Baden-Württemberg das Privileg eines Einzelbüros. Nach Umbauarbeiten an der gesamten Universität soll sich der Professor nun jedoch ein neues Büro mit einem Kollegen teilen und das gefiel dem langjährigen Professor garnicht.

Er zog vor Gericht und wollte sich sein Einzelbüro erklagen, doch die Richter des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg waren auf der Seite der Hochschule. Sie urteilten, dass sich der Professor mit seinem neuen Büro abfinden muss, da ihn auch seine langjährige Beschäftigung an der Hochschule nicht für eine Sonderbehandlung privilegiert.

Um einen Rechtsverstoß seitens der Universität würde es sich lediglich dann handeln, wenn die Unterbringung in dem neuen Büro willkürlich und unvertretbar wäre. Auf Grund von Platzmangel durch stetig steigende Mitarbeiter- und Studentenzahlen liegt den Richtern zufolge jedoch ein guter Grund für die Unterbringung der Professoren in Zweierbüros vor.