11.06.11 15:47
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Umschulung Forum

Zweitwohnsitz am Umschulungsort

Hallo,

Ich habe eine Umschulung incl. u.a "Leistungen für auswärtige Unterbringung" genehmigt bekommen und bin auch sehr froh darüber.

In der Wohnung #1 wohne ich mit einem Elternteil zusammen und am Umschulungsort habe ich nun eine Wohnung #2 zur Miete genommen und diese beim Bürgerbüro als Hauptwohnsitz anmelden müssen. Als Hauptwohnsitz deswegen weil ich mich nun überwiegend am Umschulungsort aufhalte und nur ein mal im Monat eine sogenannte "Familienheimfahrt" zu Wohnung #1 bewilligt bekommen habe.

Die Beraterin vom AA erwähnte mal das die "Leistungen für auswärtige Unterbringung" NUR dann bekomme wenn ich Wohnung #1 als Hauptwohnsitz behalte und Wohnung #2 als Zweitwohnsitz anmelde. Diesen Satz erwähnte ich auch beim Bürgerbüro des Umschulungsortes, die freundliche Angestellte meinte jedoch "Hauptwohnsitz ist der an dem Sie sich überwiegend aufhalten, der Rest interessiert mich nicht".

Im Gegensatz hierzu gibt es den Lebensmittelpunkt, der steuerrechtlich wie folgt definiert wird (Lohnsteuerrichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.): „Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“

Laut diesem Textauszug:

Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.
ist also Wohnung #1 mein Lebensmittelpunkt weil ich dort meine Eltern und mein Bekanntenkreis habe!!?? Ist das so richtig?

Darf ich dann mit diesem Argument meine Wohnung #2 als Zweitwohnung anmelden ?

Ich meine die vom AA wussten ja das ich mich überwiegend am Umschulungsort aufhalte und habe mir ja auch alles bewilligt!

Ich habe Angst das ich auf einmal keine Leistungen mehr vom AA bekomme, dann war es das mit der Schule denn die zweite Wohnung kann ich mir anders nicht leisten!

Mit freundlichen Grüßen

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