23. September 2010
Der Arbeitsmarkt unterliegt einem ständigen Wandel – heute viel mehr als noch vor einigen Jahren. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er möglichst flexibel bleiben und sich stetig fortbilden muss. Manchmal ist es jedoch mit einer bloßen Fortbildung nicht mehr getan, zum Beispiel dann, wenn der eigene Beruf plötzlich vom Aussterben bedroht ist. In diesem Fall hilft meist nur noch eine Umschulung.
Eine Umschulung ist für den Betroffenen eine große Umstellung, häufig gibt es jedoch einfach keine Alternative. Nicht nur wirtschaftliche Gründe können eine Umschulung nötig machen, auch die Gesundheit des Arbeitnehmers ist oft der Auslöser. Mit bestimmten körperlichen Beschwerden können besonders handwerkliche Berufe eben nicht mehr ausgeübt werden. Der einzige Weg aus der Arbeitslosigkeit führt in solch einem Fall fast immer über eine Umschulung.
Es gibt ganz verschiedene Wege, um einen neuen Beruf zu erlernen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten unterscheiden sich nicht nur in ihrer individuellen Ausgestaltung, sondern auch im jeweils entstehenden Kostenaufwand.
Die günstigste Variante ist hierbei die betriebliche Umschulung. Der Betroffene wird genauso wie ein Azubi in einem Lehrbetrieb ausgebildet und besucht nebenbei die Berufsschule.
Der große Vorteil dabei ist, dass der Betrieb meist eine gewisse Ausbildungsvergütung bezahlt, von der der Umschüler während der Lehrphase leben kann. Sollte der Lohn nicht reichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, so springt unter bestimmten Voraussetzungen die Agentur für Arbeit für den Betroffenen ein.
Die Agentur muss auch dann ihr Okay geben, wenn der Umschüler sich für eine schulische Umschulung entscheidet. Hierbei erfolgt die Lehre direkt an einer Berufsfachschule, praktische Kenntnisse werden lediglich in kurzen Praktika außerhalb der Schule gesammelt. Natürlich bezahlt die Schule ihren Schützlingen keine Ausbildungsvergütung, teilweise fällt sogar ein Schulgeld an, dass die Betroffenen in den wenigstens Fällen zusätzlichen zu ihrem eigenen Unterhalt selbst bezahlen können. Wer Unterstützung von der Agentur für Arbeit möchte, muss jedoch einige Kriterien erfüllen.
Ähnlich verhält es sich, wenn die Umschulung bei einem Bildungsträger stattfinden soll. Solche Bildungsträger verfügen über interne Werkstätten und Übungsräume, in denen die Teilnehmer ihren täglichen Unterricht absolvieren. Praktische Übungen finden entweder in den Räumlichkeiten des Trägers oder bei externen Betrieben statt. Wie die Schulen, so verlangen auch die Bildungsträger eine gewisse Gebühr für ihre Leistungen.
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