Vom Antrag bis zur Rückzahlung - Die wichtigsten Fakten zum Auslands-Bafög

Von Melanie Ruch
30. Oktober 2013

Schüler und Studenten, die gerne einen Auslandsaufenthalt machen möchten, deren Eltern sich das aber nicht leisten können, haben die Möglichkeit eine staatliche Förderung in Form von Auslands-Bafög zu beantragen. Wer innerhalb Europas oder in der Schweiz studieren möchte, kann direkt zu Beginn seiner Ausbildung den Auslands-Bafög beantragen. Wer dagegen einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas absolvieren möchte, muss zunächst ein Jahr lang eine Uni beziehungsweise Schule in Deutschland besuchen.

Die Antragstellung sollte spätestens sechs Monate vor Antritt des Auslandsaufenhalts erfolgen. Normalerweise müssen Studenten bereits bei der Antragstellung eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität vorlegen. Wer diese noch nicht hat, kann einen Antrag für eine Vorabentscheidung stellen. Bei welcher Behörde der Antrag auf Auslands-Bafög gestellt werden kann, hängt von dem jeweiligen Land ab, in dem man einen Auslandsaufenthalt plant.

Die monatlichen Fördersummen liegen zwischen 100 und 1.500 Euro. Studenten können zudem bestimmte Zuschüsse bekommen, etwa für die Studiengebühren im Ausland oder für die Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Ländern, in denen die Lebenshaltungskosten deutlich höher liegen als hierzulande, gibt es zudem einen so genannten Kaufkraft-Zuschlag.

Schüler, die Auslands-Bafög bekommen haben, brauchen diesen nicht zurückzahlen. Studenten müssen etwa die Hälfte ihrer Fördersumme zurückzahlen.