BAföG trotz Auslandswohnsitz - EU-Bürger dürfen Art und Ort der Ausbildung frei wählen

Von Dörte Rösler
30. Oktober 2013

Der Anspruch auf BAföG endet nicht an der deutschen Grenze. Wer im Ausland studiert, kann dennoch staatliche Förderung beziehen - auch wenn er gar keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder eine Ausbildung absolviert, die hierzulande länger dauern würde. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt in zwei Urteilen bestätigt.

Schon der erste Fall zeigt, wie global Lebensläufe heute aussehen können. Ein in Brasilien geborener Deutscher, der in Spanien und Türkei die Schule besucht hatte, wollte für sein Studium in den Niederlanden BAföG bekommen. Das BAföG-Amt wies den Antrag ab. Begründung: der junge Mann hat nie in Deutschland gewohnt und ist deshalb nicht in die deutsche Gesellschaft integriert.

Die Luxemburger Richter sahen das anders. Sie verwiesen darauf, dass Integration nicht nur vom Wohnsitz abhängt. Es gebe auch andere Formen der Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft, die einen Anspruch auf BAföG rechtfertigen.

Im zweiten Urteil gab der EuGH einer jungen Frau Recht, die in England eine einjährige Ausbildung absolviert, die hierzulande doppelt so lange dauern würde. Als EU-Bürgerin dürfe sie Art und Ort ihrer Ausbildung frei wählen.