Bundesfinanzhof urteilt: Studenten und Lehrlinge sollen Ausbildungskosten steuerlich absetzen dürfen

Von Laura Busch
18. August 2011

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Ansicht, dass das Einkommensteuergesetz derzeit nicht klar genug regelt, wie Studenten und Lehrlinge mit den Kosten für ihre Ausbildungen umzugehen haben. Mit dieser Entscheidung soll es fortan einfacher werden, diese Kosten von der Steuer abzusetzen.

Doch das Finanzministerium muss nun auch noch grünes Licht geben. Bisher konnte all das, was über die Ausbildungszeit hinweg für Bücher, Studiengebühren oder anderes Lehrgeld ausgegeben wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mit fälligen Steuern verrechnet werden. Ein Unding, entschieden Finanzrichter in München nun in den Fällen VI R 38/10 und VI R 7/10.

Studenten und Lehrlinge sollten sich jetzt damit auseinandersetzen, auch eine Steuererklärung zu machen, und entstandene Kosten als Verluste deklarieren, so Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Doch Studis sollten sich gleichzeitig nicht zu früh freuen. Schon jetzt mehren sich die Stimmen, die sagen, dass dieses Urteil anfechtbar und in dieser Form unrealistisch ist.