Berlin: Studenten erhalten Rückmeldegebühr erstattet

Von Katharina Cichosch
28. Februar 2013

Die Semesterbeiträge setzen sich bekanntlich aus verschiedenen Posten zusammen. An den Berliner Hochschulen mussten Studierende hier neben beispielsweise den Kosten für die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel auch eine sogenannte Rückmeldegebühr zahlen, die sich je Semester auf früher 100 DM, später rund 50 Euro belief.

Das Verfassungsgericht hat diese Gebühren jetzt für nichtig erklärt. Studenten können sich alle zwischen 1996 und 2004 gezahlten Rückmeldegebühren rückerstatten lassen. Voraussetzung hierfür ist ein vollständig ausgefüllter Antrag, den man bei der entsprechenden Hochschule einreicht. Sollten tatsächlich alle betroffenen Studenten von ihrem Recht Gebrauch machen, dann könnten Kosten in Höhe von rund 90 Millionen Euro auf das Land Berlin zukommen.

Übrigens: Rückmeldegebühren sind nicht grundsätzlich illegal, sofern sie mit dem jeweiligen Landeshochschulgesetz konform gehen. Erhebt eine Hochschule die Gebühren, so muss sie außerdem offenlegen, wofür diese konkret eingesetzt werden.