Sachsen bestraft Bummelstudenten durch Einführung von Langzeitstudiengebühren

Von Ingrid Neufeld
1. Oktober 2012

Studiengebühren sind seit ihrer Einführung umstritten. Doch Sachsen setzt noch eines drauf. Bummelstudenten müssen künftig 500 Euro je Semester zahlen, wenn sie ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzogen haben.

Dieses umstrittene Hochschulgesetz wurde am Mittwoch vom Landtag beschlossen. Damit gibt es jetzt Langzeitstudiengebühren für alle neu eingeschriebenen Studenten ab diesem Wintersemester. Die Hochschule entscheidet dabei selbst, wie lange die Zeit der Gebührenfreiheit dauert.

Eine zweite Regelung sorgte für Unstimmigkeiten, nämlich dass die verpflichtende Mitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft aufgehoben wird. Darin sehen Studentenvertreter einen Angriff auf die Hochschuldemokratie. Die Änderungsanträge der Oppositionsparteien scheiterten, das Gesetz erhielt die Zustimmung der Regierungskoalition CDU/FDP.

Damit erhielt diese Debatte auch in den anderen Bundesländern wieder neue Nahrung. So forderte die Junge Union die komplette Abschaffung der verfassten Studentenschaften. Während Baden-Württemberg die Wiedereinführung beschlossen hat, verzichtet Bayern weiterhin ganz auf die verfassten Studentenschaften.

Eine Erleichterung soll es für die Studenten geben, die ihren Hochschulort wechseln wollen. Die Leistungen an anderen Hochschulen sollen künftig in Sachsen leichter anerkannt werden. Die Studentenwerke profitieren im nächsten Haushalt von zusätzlichen Geldern. 2013 immerhin um eine halbe Million mehr und 2014 wird der Haushalt nochmals um 900 0000 Euro aufgestockt.