Gericht urteilt: Note "ungenügend" für auswendig gelernten Text in Abi-Prüfung ist gerechtfertigt

Von Melanie Ruch
21. August 2013

Ein Schüler bekam in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Englisch die Note "ungenügend", weil er den Text, den er bei einer Teilaufgabe angab, von einer vorherigen Übungsklausur auswendig gelernt hatte. Weil der Schüler auf Grund der schlechten Note seine Fachoberschulreife nicht bekommt, zog er vor Gericht, um die Benotung anzufechten. Doch die Richter urteilten zu Gunsten der Prüfer.

Die Begründung: in der Schule ist es üblich, dass die Prüfungsaufgaben mit eigenen Worten gelöst werden müssen. Wer in einer Teilaufgabe einen auswendig gelernten Text verwendet, bekommt für die gesamte Prüfung eine sechs, auch wenn die anderen Teilaufgaben gut gelöst wurden.

Diese Vorgehensweise war allen Schülern bekannt und auch vor den jeweiligen Prüfungen noch einmal mitgeteilt worden. Die Note sei daher gerechtfertigt, so das Urteil.