29. September 2010
Als Erwachsener hat man meist schon längst vergessen, wie es ist, ein Jugendlicher zu sein. Das Teenageralter ist zwar eine Zeit der Unbeschwertheit und Leichtigkeit, es ist jedoch auch eine Phase, in der man sich häufig unterdrückt und missverstanden fühlt. Vor allem minderjährige Schüler verlangen häufig nach einer gerechteren Behandlung und mehr Mitspracherecht in der Schule.
Lehrer und Eltern erscheinen häufig als verschworene Gemeinschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, die ihnen anvertrauten Jugendlichen kollektiv zu unterdrücken. Tatsächlich können viele Schüler ihre Rechte nicht richtig wahrnehmen, weil sie von den Erwachsenen daran gehindert werden. Das passiert meist nicht aus Böswilligkeit heraus, sondern aus dem Umstand, dass viele Lehrer und Erwachsene einfach nicht mehr wissen, wie man sich mit 16 oder 17 gefühlt hat und die Schüler nach wie vor als unmündige Kinder behandeln.
Minderjährige Schüler haben jedoch genauso Rechte wie jeder andere Bundesbürger auch und die gilt es vor allem gegen den Lehrkörper durchzusetzen. So hat jeder Schüler das Recht, seine eigene Meinung in gesitteter und höflicher Form vorzutragen. Wenn das dem Lehrer nicht passt, so sollte man sich dies nicht gefallen lassen und gleich beim Direktor vorsprechen.
Genauso wenig ist es erlaubt, ein absolutes Handyverbot an Schulen einzuführen. Das Mobiltelefon fällt unter den Rahmen des freien Entfaltungsrechts und dient außerdem auch der Sicherheit. Allerdings darf der Unterricht nicht durch das Handy gestört werden und wer während der Geschichtsstunde SMS schreibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn das Telefon plötzlich weg ist.
Des Weiteren hat jeder Schüler ein Anrecht darauf, nach objektiven Maßstäben bewertet zu werden. Hegt ein Lehrer eine persönliche Abneigung gegen ein bestimmtes Klassenmitglied und bringt dies durch eine schlechtere Benotung zum Ausdruck, so braucht man sich das nicht gefallen zu lassen.
Wer Rechte haben möchte, muss jedoch auch bestimmte Pflichten erfüllen. Das bedeutet für den Schüler, dass er zu Mitarbeit und Respekt dem Lehrkörper gegenüber verpflichtet ist.
Auch Pünktlichkeit und ein kameradschaftliches Verhalten den Mitschülern gegenüber gehören zu den Tugenden eines jeden Schülers. Weigert sich ein Jugendlicher, diesen Pflichten nachzukommen, so ist die Lehrerschaft dazu berechtigt, disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Das kann bloßes Nachsitzen oder auch ein Verweis sein. Die Rechte des Schülers bleiben davon jedoch unberührt.
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