Schüler - Merkmale, Arten, Rechte und Pflichten

Als Schüler bezeichnet man einen Menschen, der etwas lernt bzw. dem etwas beigebracht wird, und der in diesem Zusammenhang auch Unterricht in einer Schule erhält. In den meisten Fällen wird dabei der Bezug zu einer allgemeinbildenden Schule gestellt; so geht damit vor allem auch der Status, dem man vor dem Absolvieren eines Studiums oder einer Ausbildung beiwohnt, einher. Schüler können somit minderjährig als auch volljährig sein und zudem lassen sich auch weitere, nicht mit dem staatlichen Bildungssystem im Zusammenhang stehende Formen unterscheiden. Lesen Sie über die Formen sowie die Rechte und Pflichten eines Schülers.

Britta Josten
Von Britta Josten

Schüler: Definition und Formen

Diejenigen, die in einer Schule Unterricht in einem bestimmten Fach erhalten, bezeichnet man als Schüler. Ziel ist, deren Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in diesem Bereich zu entwickeln, schulen, erweitern und vertiefen. Die Art des Schülers wird immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Schulform, in der er Unterricht erhält, benannt.

Schüler im staatlichen Bildungssystem

Im staatlichen Bildungssystem unterscheidet man an allgemeinbildenden Schulen

  • Vorschüler
  • Grundschüler
  • Sonderschüler
  • Hauptschüler
  • Realschüler
  • Gesamtschüler oder
  • Gymnasialschüler

Jüngere Schüler nenne man dabei auch Schulkinder. Die Schüler sind dabei in der Regel Teil einer Gruppe, die man als Schulklasse bezeichnet.

Weitere Formen

Unterricht muss sich natürlich nicht nur auf die Schulen des staatlichen Bildungssystems beziehen. Auch wer Sport-, Fahr- oder Musikunterricht bekommt, wird als Schüler bezeichnet. So gibt es viele weitere Formen von Schülern:

  • Musikschüler
  • Sportschüler
  • Tanzschüler
  • Fahrschüler
  • Reitschüler
  • Nachhilfeschüler

Und auch Auszubildende einer dualen Berufsausbildung können als Schüler, in diesem Fall Berufsschüler, bezeichnet werden.

Als Schüler gelten somit Menschen ganz unterschiedlichen Alters. Da der Begriff in der Regel im Zusammenhang mit den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen fällt, soll im Folgenden noch auf die Rechte und Pflichten der minderjährigen und volljährigen Schüler eingegangen werden.

Rechte und Pflichten als minderjähriger Schüler

Als Erwachsener hat man meist schon längst vergessen, wie es ist, ein Jugendlicher zu sein. Das Teenageralter ist zwar eine Zeit der Unbeschwertheit und Leichtigkeit, es ist jedoch auch eine Phase, in der man sich häufig unterdrückt und missverstanden fühlt. Vor allem minderjährige Schüler verlangen häufig nach einer gerechteren Behandlung und mehr Mitspracherecht in der Schule.

Lehrer und Eltern erscheinen häufig als verschworene Gemeinschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, die ihnen anvertrauten Jugendlichen kollektiv zu unterdrücken. Tatsächlich können viele Schüler ihre Rechte nicht richtig wahrnehmen, weil sie von den Erwachsenen daran gehindert werden. Das passiert meist nicht aus Böswilligkeit heraus, sondern aus dem Umstand, dass viele Lehrer und Erwachsene einfach nicht mehr wissen, wie man sich mit 16 oder 17 gefühlt hat und die Schüler nach wie vor als unmündige Kinder behandeln.

Das Recht der eigenen Meinung

Minderjährige Schüler haben jedoch genauso Rechte wie jeder andere Bundesbürger auch, und die gilt es vor allem gegen den Lehrkörper durchzusetzen. So hat jeder Schüler das Recht, seine eigene Meinung in gesitteter und höflicher Form vorzutragen. Wenn das dem Lehrer nicht passt, so sollte man sich dies nicht gefallen lassen und gleich beim Direktor vorsprechen.

Das Recht der freien Entfaltung

Genauso wenig ist es erlaubt, ein absolutes Handyverbot an Schulen einzuführen. Das Mobiltelefon fällt unter den Rahmen des freien Entfaltungsrechts und dient außerdem auch der Sicherheit. Allerdings darf der Unterricht nicht durch das Handy gestört werden und wer während der Geschichtsstunde SMS schreibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn das Telefon plötzlich weg ist.

Recht auf objektive Bewertung

Des Weiteren hat jeder Schüler ein Anrecht darauf, nach objektiven Maßstäben bewertet zu werden. Hegt ein Lehrer eine persönliche Abneigung gegen ein bestimmtes Klassenmitglied und bringt dies durch eine schlechtere Benotung zum Ausdruck, so braucht man sich das nicht gefallen zu lassen.

Die Pflichten eines Schülers

Wer Rechte haben möchte, muss jedoch auch bestimmte Pflichten erfüllen. Das bedeutet für den Schüler, dass er zu Mitarbeit und Respekt dem Lehrkörper gegenüber verpflichtet ist.

Auch Pünktlichkeit und ein kameradschaftliches Verhalten den Mitschülern gegenüber gehören zu den Tugenden eines jeden Schülers. Weigert sich ein Jugendlicher, diesen Pflichten nachzukommen, so ist die Lehrerschaft dazu berechtigt, disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.

Das kann bloßes Nachsitzen oder auch ein Verweis sein. Die Rechte des Schülers bleiben davon jedoch unberührt.

Zu den weiteren Pflichten eines Schülers gehören:

  • die Schulpflicht: die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, sowie an schulischen Aktivitäten
  • die umgehende Krankmeldung im Falle des Fehlens
  • das Nachholen versäumten Unterrichts
  • das Einhalten der Schulordnung
  • das Folgeleisten der Anordnungen durch die Lehrer

Rechte und Pflichten als volljähriger Schüler

Jeder fiebert diesem Tag mit Begeisterung entgegen. Der 18. Geburtstag stellt die Schwelle zur großen Freiheit dar; danach ist man endlich volljährig und kann tun und lassen, was man möchte. Die Volljährigkeit eines Jugendlichen verändert natürlich auch dessen Schulalltag. Dinge, die früher erst mit den Eltern abgeklärt werden mussten, darf der Schüler jetzt selbst in die Hand nehmen.

Unterschreiben von Entschuldigungen

Der größte Vorteil ist für viele volljährige Schüler, dass sie ihre Entschuldigungen nun selbst unterschreiben dürfen. Das bedeutet, dass die Eltern eventuelle Ausfälle überhaupt nicht mehr mitbekommen und das Schuleschwänzen seinen freien Lauf nehmen kann.

Volljährige Schüler sind jedoch in der Regel so verantwortungsbewusst, dass sie wirklich nur die Stunden schwänzen, aus denen sie sowie keinen Nutzen ziehen würden. So ist es an vielen Schulen Gang und Gäbe, dass die Schüler am Schuljahresende nicht mehr auftauchen, sobald sie all ihre Noten für das Zeugnis beisammen haben.

Informieren der Eltern

Bei minderjährigen Schülern werden die Eltern sofort informiert, sobald sich ihr Nachwuchs eines schweren Vergehens beschuldigt hat. Das kann auch schon ein Verweis wegen Rauchens auf dem Schulgelände sein.

Hat der Jugendliche jedoch das 18. Lebensjahr bereits beendet, so erhalten die Eltern keine Informationen mehr über das Betragen ihres Kindes. Der Schüler darf auch Verweise und Zeugnisse selbst unterschreiben, so dass die Eltern außen vor bleiben.

Manche Bundesländer haben diese Regelung jedoch gelockert, vor allem um weiteren Amokläufen vorzubeugen. So ist es den Schulen in diesen Ländern erlaubt, die Eltern zu informieren, wenn der Schüler Verhaltensauffälligkeiten zeigt.

Volljährige Schüler haben mehr Freiheiten als Minderjährige
Volljährige Schüler haben mehr Freiheiten als Minderjährige

Bewegungsfreiheit

In seiner Bewegungsfreiheit darf die Schule den volljährigen Schüler jedoch in keinem Fall mehr einschränken. So ist es an fast allen Schulen verboten, während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände zu verlassen.

Minderjährigen Schülern gegenüber hat die Schule eine Aufsichtspflicht, die durch diese Regelung gestützt wird. Erwachsene sind jedoch für ihre Sicherheit selbst verantwortlich, weshalb der volljährige Schüler das Schulgelände verlassen kann, wann immer er möchte.

An die Hausordnung der Schule haben sich jedoch alle zu halten, sowohl Schüler, als auch Lehrer. So ist das Konsumieren von Alkohol oder Zigaretten auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Volljährige Schüler haben demnach ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht; an die Verordnungen der Schule müssen sie sich jedoch nach wie vor halten.

Beschwerden seitens der Schüler

Die unterschiedlichen Rechte und Pflichten eines Schülers führen nicht selten auch dazu, dass es zu Unstimmigkeiten kommt. So ist es bezüglich der Pflichten natürlich wichtig, dass man sich an gewisse Regeln hält; nicht alles jedoch muss man sich gefallen lassen.

Grund zur Beschwerde gibt es somit für viele Schüler - und Eltern - in diversen Situationen. Ihnen stehen dabei einige Möglichkeiten zur Verfügung, dagegen vorzugehen. Beginnen sollte man dabei immer mit der mündlichen Beschwerde - erste Anlaufstelle ist dabei der Lehrer.

Bei der schriftlichen Beschwerde muss diese bei noch minderjährigen Schülern durch die Eltern erfolgen. Wichtig ist eine detaillierte Problemschilderung; zudem muss der Grund der Beschwerde ersichtlich sein. Was die Reihenfolge angeht, gilt:

  • die einfache Gegenvorstellung einer Situation wird an die Schule gerichtet
  • die Aufsichtsbeschwerde wird an die Schulbehörde gerichtet
  • die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich auf einzelne Lehrer - hier sollte man stets Vorsicht walten lassen, da diese Beschwerde schlimmstenfalls zu einer Versetzung des Lehrers führen kann
  • Bei einem Vorgehen gegen einen Verwaltungsakt muss man sich beim Verwaltungsgericht melden; zu beachten ist dabei die einmonatige Frist, in der die Klage einzureichen ist