Ärzte zum Schönschreibkurs, oft sind die Unterlagen unleserlich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Februar 2004

Der Doktor muss leserlich schreiben.

Wenn ein Patient Einblick in seine Behandlungsunterlagen fordert, dann hat er das Recht, das dort Geschriebene auch lesen zu können. Das berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber unter Berufung auf eine Urteil des Amtsgerichtes Hagen (Az.: 10 C 33/97).

Der Richter verurteilte einen Arzt, seine Bemerkungen noch einmal in Schönschrift zu verfassen. Dieser hatte sich der Forderung des Patienten zuvor verweigert.