16. Februar 2004
Urteil: Der Doktor muss leserlich schreiben.
Wenn ein Patient Einblick in seine Behandlungsunterlagen fordert, dann hat er das Recht, das dort Geschriebene auch lesen zu können. Das berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber unter Berufung auf eine Urteil des Amtsgerichtes Hagen (Az.: 10 C 33/97).
Der Richter verurteilte einen Arzt, seine Bemerkungen noch einmal in Schönschrift zu verfassen. Dieser hatte sich der Forderung des Patienten zuvor verweigert.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
07.03.12 | |
![]() | SCHREIBEN |
29.12.11 | |
![]() | SCHREIBEN |
03.06.11 | |
![]() | SCHREIBEN |
18.05.11 | |
![]() | SCHREIBEN |
13.05.11 | |
![]() | SCHREIBEN |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Schreiben Forum

