Keine Verjährung für Plagiatoren von Doktorarbeiten

Von Max Staender
18. Juli 2012

Aus rechtlicher Sicht gesehen können Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen in zehn Jahren verjähren, wenn es sich beispielsweise um eine kopierte Doktorarbeit handelt. Allerdings startet die Frist von neuem, wenn solch eine Arbeit auf Onlineplattformen wie "Google Books" geladen wird.

Derzeit wird hierzulande heftig diskutiert, ob man Plagiate verjähren lassen soll. Während das eine Lager betont, dass plagiierende Forscher einen enorm großen Schaden anrichten und es keine Verjährungsfrist für sie geben sollte, sind die anderen der Meinung, dass eine Verjährung unbedingt notwendig ist. Ihrer Ansicht nach könne es nicht sein, dass man eine komplette wissenschaftliche Laufbahn der Betroffenen nur wegen einer plagiierten Arbeit in Frage stellt.

Derzeit häufen sich auf dem Portal "Vroniplag" die plagiierten Dissertationen und Habilitationen, wo jedermann die publizierten Arbeiten der Wissenschaftler auf Plagiate untersuchen kann.