Frau wegen Freiheitsberaubung vor Gericht:Kollege unschuldig wegen Vergewaltigungsvorwurf inhaftiert

Von Ingrid Neufeld
18. April 2013

Ein Mann wurde 2002 von seiner Kollegin der Vergewaltigung beschuldigt und deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde vom Landgericht Kassel im Jahr 2011 seine Unschuld festgestellt. Offenbar hatte die Klägerin den Fall aus reinem Karrierestreben erfunden, da der Mann als Lehrer eine Position innehatte, die sie selbst anstrebte.

Nun steht die damalige Klägerin selbst vor Gericht. Denn ihr wird Freiheitsberaubung vorgeworfen. Dafür kann sie mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren belangt werden. Sie hatte mutwillig das Leben des ehemaligen Kollegen zerstört.

Dieser lebte zuletzt von Hartz IV und wurde Ende Juni 2012 Opfer eines Herzversagens. Der Tod des Mannes macht die Wahrheitsfindung schwierig. Die Darmstädter Strafkammer, die das Fehlurteil ausgesprochen hatte, muss sich jetzt fragen lassen, weshalb sie der Lügengeschichte der Frau Glauben schenkte. Der damalig vorsitzende Richter wird beim aktuellen Fall als Zeuge gehört werden.