Zu dick für den bayrischen Staatsdienst

Eine Lehrerin in Bayern wurde zunächst die Verbeamtung verweigert aufgrund ihrer Körperfülle

Von Jutta Baur
18. April 2011

Der Lehrerin einer technischen Mittelschule in Bayern wurde die Verbeamtung verweigert, weil sie zu dick sei. Was die medizinische Untersuchungsstelle der Bezirksregierung Oberbayern außer Acht ließ, war die Tatsache, dass die Frau schwanger war.

Keine Verbeamtung - Kritik an Körperfülle

Die Lehrerin hatte bereits seit einigen Jahren ohne Probleme Unterricht erteilt. Nun hoffte sie darauf, Beamtin zu werden. Von Gesundheitsamt gab es keine Bedenken. Zwar war die Frau etwas übergewichtig, lag jedoch vor ihrer Schwangerschaft bei einem Body-Mass-Index von 30 noch knapp im vorgegebenen Raster. Der Direktor der Schule hatte jedoch Vorbehalte. Ihm erschien die Kollegin zu dick. Auch wenn an ihrem Unterricht nichts zu beanstanden wäre, scheine sie ihm doch zu korpulent.

In der medizinischen Untersuchungsstelle der Bezirksregierung war man anscheinend ähnlicher Meinung. Auch wenn sie nur per Telefon Kontakt hatte, wurde ihr beschieden, dass der Hinweis auf ihre Schwangerschaft nur ein Vorwand für übermäßiges Essen sei. Die Lehrerin klagte beim Verwaltungsgericht gegen eine Verlängerung ihrer Probezeit.

Übernahme aufgrund von Gewichtsverlust

Bei Prozessbeginn erklärte die Prozessbevollmächtigte der Bezirksregierung Oberbayern, dass die Lehrerin nunmehr doch übernommen würde. Ihr BMI-Faktor habe sich nach der Geburt der Tochter reduziert und liege nun wieder in Toleranzbereich.

Die Kosten für das Verfahren muss die Lehrerin teilweise selbst tragen, da sie laut Aussage des Richters, bei bestimmten Punkten der Klage voraussichtlich verloren hätte. Den Rest der Kosten übernimmt die Staatskasse.