Kann eine Psychotherapie für die Verbeamtung eines Lehrers ein K.O.-Kriterium sein?

Ich bin Lehrer und strebe die Verbeamtung an. Jetzt habe ich leiche Bedenken ob das klappt, weil ich gehört habe, dass man vorher keine Psychotherapie gehabt haben sollte. Leider ist das bei mir vor einigen Jahren der Fall gewesen (wegen leichter Depressionen). Mittlerweile bin ich davon genesen und alles ist gut. Ist das wirklich ein Hindernissgrund? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und kann mir nähere Infos dazu geben? Danke.

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Antworten (4)
Nicht für die Verbeamtung, aber für die PKK

Hallo Stephen,
ähnliche Lage, gleiche Unsicherheit, folgender Stand: Nein, eine Verbeamtung wird dir niemals, in keinem Bundesland wegen einer therapeutischen Sitzungsreihe verweigert werden. ABER mit de Verbeamtung einher geht häufig der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung und hier kommen die Probleme. Private Krankenversicherungen holen nämlich Erkundigungen über dich ein (angeblich nur das, was du freiwillig angibst, aber mein Versicherungsberater hat klar gemacht, dass die auch andere Wege haben). Je nach gesundheitlicher Vorgeschichte wirst du in bestimmte Versicherungsstufen eingestuft und eine psychotherapeutische Therapie (bzw, bei mir war's ne logopädische Therapie) stufen die dich derart hoch ein, dass es sich nicht lohnt / dich arm macht sicht privat zu versichern. Ich habe es damals mehrfach durchgerechnet und mich gegen die Privatversicherung entscheiden müssen. Freiwillig gesetzlich blieb da tatsächlich günstiger. Aber and er Verbeamtung rüttelt das nichts, da bist du in trockenen Tüchern :)

LG

Wenn man nach psychischen Problemen gefragt wird, muss man wahrheitsgemäßg antworten. Gerade Lehrer sind einem großen psychischen Stress ausgesetzt. Da will man sich natürlich keine Beamten holen, die dann arbeitsunfähig werden und dem Staat auf der Tasche liegen.

Offiziell wird das wohl keiner zugeben, dass eine Psychotherapie kein Hindernisgrund für die Verbeamtung ist, aber im Grunde ist die Sorge schon berechtigt. Ich würde es auch nicht gern angeben, dass ich schon mal zur Therapie musste.

Das kommt doch sicher darauf an, aus welchem Grund man eine Psychotherapie hat machen lassen, wie weit sie zurückliegt und wie es einem zum jetzigen Zeitpunkt geht. Wenn du keine Beschwerden mehr hast und es dir gut geht, sollte der Verbeamtung doch nichts im Wege stehen. Vielleicht muss man ja auch ein psychologisches Gutachten oder so vorlegen, kenn mich da nicht so aus. Das würde ja allerdings nur noch zusätzlich belegen, dass du mittlerweile keine Probleme mehr hast. :)

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