Sind Lehrer auch der Schweigepflicht unterworfen?

Leider hat unserer Kleiner ein paar Probleme in der Schule und wird unter anderem auch von den Mitschülern gemobbt. Wir haben uns mit dem Klassenlehrer unterhalten und auch dabei einige Geschichten zu unserer Familie erzählt. Kurze Zeit später wußte der gesamte Klassenverband und die Elternschaft über unsere Probleme und Lebensumstände Bescheid! Ich finde das unmöglich. Gibt es nicht sowas wie eine Schweigepflicht bei Lehrern? Was meint ihr? Danke für euere Beiträge. Gruß, Schlicker

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Antworten (6)
Lehrer gibt vertrauliche Informationen weiter

Und wieder zeigt sich, daß manche Lehrer die Bezeichnung Pädagoge nicht verdienen! Wie kommt so ein Mensch dazu, ihm anvertraute Dinge einfach weiter zu tratschen? Sicherlich unterliegt er nicht derartig der Schweigepflicht wie z. B. ein Arzt oder ein Geistlicher. Dennoch ist es einfach eine Sache des Anstandes und der Menschlichkeit, solche Dinge für sich zu behalten! Eine glatte Note 6 für so einen Lehrer, mehr fällt mir dazu nicht ein. Ob man rein rechtlich eine Handhabe gegen so einen Menschen hat, kann ich leider nicht sagen!

Lehrer erzählt alles weiter

Ich frage mich, ob die Eltern den Lehrer darauf hingewiesen haben, dass sie ihm etwas im Vertrauen sagen und darauf bestehen, dass er das Gehörte auch vertraulich behandelt.

Da könnt ihr mal sehen, was Lehrer für fiese Kerle sein können! Und wir armen Schüler müssen uns die ganzen Jahre mit denen herumschlagen.

Selbst Schuld! Wenn ihr locker flockig aus dem Nähkästchen plaudert, dann müsst ihr euch auch nicht wundern, wenn der Typ das ebenso ungeniert zum Besten gibt im Kreise seiner Kollegen.

Schweigepflicht haben Pfarrer, Ärzte, Psychologen und Anwälte. Allerdings sollten auch Lehrer ein Gespür dafür haben, wann man besser den Mund hält und wann man reden darf, wenn einem etwas erzählt wird.

...

Ja, Lehrer sind Amtsträger und unterliegen nach §203 der Schweigepflicht, Sie dürfen Dinge, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden nicht offenbaren. Eine Zuwiderhandlung wäre sogar strafbar. Zusätzlich kann es Dienstvorschriften der Länder für Beratungs- und Vertrauenslehrer geben, die zu Verschwiegenheit verpflichten.

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