Hitzefrei - Nutzen, Anwendung und Regelungen

Was kann schöner sein, als sich bei schweißtreibenden Temperaturen und strahlendem Sonnenschein im Freibad abzukühlen oder an einem schattigen Plätzchen ein erfrischendes Eis zu genießen? Doch stattdessen ist für Schulkinder Unterricht im Klassenraum und für Arbeitnehmer Schwitzen im Büro angesagt - es sei denn, es gibt Hitzefrei. In diesem Fall fallen Schulstunden aus, bzw. die Arbeitszeit kann verkürzt werden. Lesen Sie über den Einsatz von Hitzefrei und was es bei den entsprechenden Regelungen zu beachten gilt.

Britta Josten
Von Britta Josten

Hitzefrei: Definition

Hitzefrei oder auch Hitzeferien bedeutet, dass der Schulunterricht bzw. die Arbeitszeit bei sehr hohen Außentemperaturen ausfällt bzw. verkürzt werden kann. Entscheidend ist, dass die Temperatur zu einer bestimmten Uhrzeit einen bestimmten Wert erreicht bzw. überschritten hat; auch die Raumtemperatur kann als Richtwert genommen werden, wenn diese als grenzwertig angesehen wird.

Zu diesem Zweck ist ein Thermometer an einem schattigen Platz angebracht. Hitzefrei kann dabei sowohl an Schulen als auch im Berufsleben gelten. In ersteren ist häufig ein Hitzeplan vorhanden; in diesem wird geregelt,

  • wann eine Unterrichtsstunde von 45 auf 30 Minuten verkürzt wird
  • wann eine Doppelstunde auf eine Stunde verkürzt wird oder
  • wann der Unterricht komplett ausfällt.

Nutzen

Ist es zu heiß, wirkt sich dies negativ auf die Produktivität aus; man wird besonders schnell müde und es fällt schwer, sich zu konzentrieren. Auch gesundheitliche Beschwerden, wie

können auftreten. Hitzefrei gilt also als Schutz, da man dem Menschen körperliche sowie geistige Arbeit ab einer bestimmten Temperaturmarke nicht mehr zumuten kann.

Hitzefrei als Schutz vor Überforderung und Kreislaufproblemen
Hitzefrei als Schutz vor Überforderung und Kreislaufproblemen

Unterschiedliche Regelungen

Ab wann und ob es für Schüler Hitzefrei gibt, ist von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule verschieden. In jedem Land gibt es Empfehlungen; letztlich liegt die Entscheidung aber immer beim Schulleiter. Dieser muss dabei auch den Verkehrszeiten von Bahnen und Bussen Beachtung schenken und ebenso, ob die Schüler gegebenenfalls von den Eltern abgeholt werden können, wenn dies die Regel ist.

  • Hessens Schüler können sich generell über Hitzefrei freuen, wenn das Thermometer im Klassenraum um 11 Uhr 25 Grad anzeigt,
  • in Nordrhein-Westfalen müssen 27 Grad erreicht sein.
  • In Berlin dagegen gibt es an heißen Tagen eine Verkürzung aller Schulstunden, so dass die Kinder früher nach Hause geschickt werden können.

Im Büro können Arbeitnehmer sich unter gewissen Bedingungen zumindest über verkürzte Arbeitszeiten freuen; Hitzefrei in Form von Arbeitsausfall gibt es in der Regel nicht. Denkbar wäre aber zum Beispiel, dass die Temperatur in einer Flachdach-Werkshalle am Vormittag einen bestimmten Grenzwert erreichen muss und in diesem Fall die Frühschicht eher endet oder die Spätschicht später anfängt.

Eine solche Regel kann Teil der Betriebsvereinbarung sein. In dieser können Arbeitgeber und Betriebsrat sich darüber einigen und verhindern, dass

  • es aufgrund von Hitzelast zu Ausfällen in der Produktion kommt
  • dass aufgrund der Hitze Maschinen oder Materialien Schaden nehmen oder
  • eine Klimatisierung erfolgen muss.

Auch können Hitzefrei-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber sowie Institutionen im Bereich des Arbeitsschutzes geschlossen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die hohen Temperaturen bei den Mitarbeitern zu Kreislaufzusammenbrüchen geführt haben.

Was gilt für Arbeitnehmer?

Bei Außentemperaturen über 30 Grad wird es in vielen Büroräumen nahezu unerträglich. Hier muss sich der Arbeitgeber darum kümmern, seine Mitarbeiter nicht schutzlos der Hitze auszuliefern. Es greifen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, welche besagten, dass die Lufttemperatur im Arbietsraum nicht über 26 Grad Celsius klettern darf. Zudem gilt:

  • Glaswände sowie Fenster müssen über ein Sonnenschutzsystem verfügen
  • Steigt die Raumtemperatur auf 30 Grad und mehr an, muss der Arbeitgeber sich engagieren, etwa in dem er kostenloses Trinkwasser zur Verfügung stellt, den Dresscode lockert oder die Arbeitnehmer in den kühleren Stunden am Morgen arbeiten lässt
  • Klettert das Thermometer auf 35 Grad, ist der Raum nicht mehr arbeitsgeeignet

Besondere Schutzregelungen

Für einige Personengruppen bestehen besondere Regelungen, denn bei Temperaturen über 26 Grad Celsius kann es mitunter zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Zu diesen Personengruppen zählen

  • Schwangere
  • stillende Mütter sowie
  • Arbeitnehmer, die ein Attest über gesundheitliche Probleme vorlegen können.

Bei Überschreitung der Raumtemperatur ist die Beantragung einer Freistellung möglich. Bei Arbeiten im Außenbereich müssen die Angestellten vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Zudem ist die Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln sowie Trinkwasser erforderlich.

Nicht überall gelten Hitzefrei-Empfehlungen

Über Hitzefrei können sich aber längst nicht alle Schüler freuen. So müssen Oberstufenschüler auch im Hochsommer mittags die Schulbank drücken.

Die Hitzefrei-Empfehlungen betreffen nämlich ausschließlich Grundschulen und die Sekundarstufen bis zur 10. Klasse. In diesem Zusammenhang geht man davon aus, dass ältere Schüler besser einschätzen können, wann sie etwa mehr trinken müssten und dass sie allgemein belastbarer sind. Treten jedoch gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel Kreislaufbeschwerden auf, darf der Unterrichtsausfall für alle Schüler gelten.

Zudem gibt es Bundesländer, die Hitzefrei gänzlich abgeschafft haben. Zu diesen zählen beispielsweise

  • Bremen
  • das Saarland und
  • Rheinland-Pfalz.

Hier finden Unterricht und Betreuung nach Ermessen der Lehrer und Schulleiter statt. Auch Ganztagsschulen können Kinder an heißen Tagen nicht einfach nach Hause schicken. Denn trotz hoher Temperaturen muss eine Ganztagsbetreuung gewährleistet sein.

Anstatt die Kinder zu entlassen, gibt es hier Alternativen: So finden zum Beispiel keine Klassenarbeiten statt, es wird kein neuer Lernstoff vermittelt oder der Unterricht und die Betreuung werden ins Freie verlegt. Denkbar wäre hier etwa der Biologieunterricht, den man im Wald abhält, sofern natürlich die Gegebenheiten bestehen.

Voraussichtliche Erwartung

Es ist zu erwarten, dass in Zukunft immer weniger Schüler vom Hitzefrei profitieren können. Da immer mehr Schulen auf Ganztagsbetrieb umstellen und daher eine Betreuungspflicht innehaben, müssen Alternativen zum Hitzefrei gesucht und die Gebäude vor übermäßig eindringender Wärme geschützt werden.

Tipps gegen Hitze für Arbeitnehmer

Wer an einem heißen Tag im Büro sitzt und merkt, dass es langsam schwierig wird, sich auf seine Arbeit zu konzentrieren, kann auch selbst etwas gegen die Hitze tun. Folgende Tipps können zur Erfrischung helfen:

  • Luftige, atmungsaktive Kleidung tragen
  • Früh morgens die Büroräume lüften; sobald es draußen wärmer wird, die Fenster geschlossen halten
  • Jalousien runterlassen und auch nach Feierabend geschlossen lassen
  • Viel trinken
  • Leichte Speisen essen
  • In der Pause für ein wenig Bewegung sorgen
  • Nicht benötigte Elektrogeräte ausschalten
  • Einen Ventilator aufstellen
  • Die Handgelenke unter kühlem, fließenden Wasser kühlen