Wer sich als Schüler prügelt, kann dauerhaft der Schule verwiesen werden

Von Thorsten Poppe
11. August 2011

Es passiert immer wieder an deutschen Schulen. Zwei Schüler streiten sich und es kommt zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Falls der eine dann den anderen Schüler dabei verletzt und die Schlägerei darüber hinaus von ihm ausging, kann die Schule ihn dauerhaft vom Unterricht ausschließen, so ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

In der Verhandlung ging es um einen Schüler der Berufsschule Boppard, der sich mit dem Ex-Freund seiner Freundin geschlagen hatte. Da er die Schlägerei auch anzettelte und sein Opfer dabei schwer verletzte, flog der Junge von der Schule. Sein Widerspruch entschied das Gericht nun negativ, denn der Junge hätte weiter eine Gefahr für die Sicherheit an der Berufsschule sein können, so das Gericht. Deshalb sei die Entscheidung des Direktors rechtens.