Eltern müssen auch eine verzögerte Ausbildung der Kinder zahlen

Von Dörte Rösler
4. Juli 2013

Eltern müssen die Erstausbildung ihrer Kinder finanziell unterstützen - auch wenn diese erst spät in den Beruf starten. Damit gab der Bundesgerichtshof jetzt einer jungen Frau Recht, deren Vater den Unterhalt wegen mangelnder Zielstrebigkeit bei der Ausbildungsplatzsuche verweigert hatte.

Drei Jahre hatte die Realschulabsolventin sich mit Jobs und Praktika über Wasser gehalten, bis sie 2010 eine Ausbildungsstelle zur Fleischereifachverkäuferin fand. Das Gericht sah dies als ausreichend planvoll und zielstrebig an, um einen Anspruch auf Unterhalt zu begründen. Aufgrund ihres schlechten Abschlusszeugnisses sei die junge Frau speziell auf die Praktika angewiesen gewesen.

Einen Freibrief für Trödler und Berufswechsler wollten die Richter damit aber nicht ausstellen. Im Urteil wiesen sie ausdrücklich darauf hin, dass Kinder ihren Rechtsanspruch verlieren können, wenn sie eine Ausbildung unnötig hinauszögern oder ohne triftige Gründe abbrechen.