Aberkennung der Berufsausbildung

Hi, ich wollte mal fragen ob eine Berufsausbildung die dann mit den Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurde später wieder aberkannt werden kann? Bei einem Bekannten ist es so, dass sein Chef gar keine Berechtigung hatte auszubilden und auch nicht den Beruf erlernt hatte in dem er ausgebildet hat. Jetzt hat mein Freund Angst das seine Prüfung und die 3 Jahre Ausbildung umsonst waren. Gruß Malte

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Ähnliches Problem

Hi Malte,
auch wenn der Beitrag schon sehr alt ist möchte ich mich anschließen!
Bei mir ist es ähnlich, nur leider währe mir die Aberkennung des Gesellentitels sehr lieb. Ich bin gelernter Konditor und möchte nun Friseur werden. Das Jobcenter möchte meinen Lebensunterhalt während der Zweitausbildung nicht zahlen. BaB steht mir bei einer Zweitausbildung auch nicht zu! Nun dachte ich mir, wenn die immer auf meiner "verwertbaren Erstausbildung" rumreiten, denn kann oich auch anderst.Ich würde gerne an den Innungsobermeister schreiben, dass ich in meiner Gesellenprüfung betrogen habe und um aberkennung des Gesellentitels bitten, kann mir jemand sagen ob das so einfach geht??? Ich meine, denn kann ich ja eine neue Erstausbildung machen oder??? Selbst, wenn ich die Gesellenprüfung wiederholen soll, ist es ja einfacher, sie zu verhauen, als sie zu bestehen *lol*

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