Azubis: Keine Kündigung wegen verpatzter Zwischenprüfung

Von Dörte Rösler
18. September 2013

Die Zwischenprüfung ist eine wichtige Hürde für Auszubildende. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz dürfen Arbeitgeber ihren Azubis aber nicht einfach kündigen, wenn diese die Prüfung versemmeln.

Im konkreten Fall hatte ein Maurerlehrling den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden. Da der Arbeitgeber mit den Leistungen des Auszubildenden unzufrieden war, hatte er bereits vorher einen Aufhebungsvertrag angeboten. Der Azubi lehnte ab. Und als nach der verpatzten Prüfung eine Kündigung kam, klagte er.

Die Richter stärkten nun die Position der Lehrlinge. Eine fristlose Kündigung sei nur berechtigt, wenn ein Azubi nachweislich keine Chancen auf Bestehen der Abschlussprüfung hat. Schlechte Noten oder schwache Leistungen in der Zwischenprüfung seien zwar ärgerlich - aber kein Grund für einen Rauswurf.