1. Juni 2010
In der Schule ist man durch die Institution selbst und die Klassengemeinschaft geschützt. Wenn ein Lehrer einmal unrecht handelt, betrifft das meist mehrere Schüler oder gar die ganze Klasse. So ist man stets Teil einer festen Front. Schließt man jedoch mit einem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag, so ist man plötzlich auf sich selbst gestellt. Wird man ungerecht behandelt, muss man selbst für seine Rechte einstehen. Welche das sind, erfährt man aus dem Arbeitsgesetz, beziehungsweise dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Glücklicherweise ist Kinderarbeit in Deutschland strikt verboten. Wenn man mit 16 Jahren die Schule verlässt und eine Ausbildung beginnt, fühlt man sich natürlich nicht mehr als Kind, vor dem Gesetz gilt man jedoch nach wie vor als Minderjähriger, der durch ganz spezielle Regelungen geschützt wird.
Als minderjähriger Azubi darf man wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten, außerdem darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber auch einmal auf einen 8,5 Stunden Tag bestehen. Darüber hinaus ist es verboten, Minderjährige zwischen 22:00 und 06:00 zu beschäftigen.
Bevor man sich jedoch beim Ausbildungsleiter über rechtswidrige Arbeitszeiten beschwert, sollte man sicherstellen, dass man keiner Ausnahmeregelungen unterliegt. Bei Berufen in der Gastronomie und im Tourismus beispielsweise dürfen Azubis auch nachts sowie am Wochenende eingesetzt werden, da die Natur des Berufes solche Arbeitszeiten einfach mit sich bringt. Auch ein Bäckerlehrling muss sehr früh aufstehen, damit die Brötchen vor dem Morgengrauen fertig werden.
Ein minderjähriger Azubi hat auch ein Recht auf regelmäßige Pausen. Nach 4,5 Stunden müssen es mindestens 15 Minuten sein, bei bis zu 6 Stunden 30 Minuten und bei einer noch längeren Arbeitszeit sogar eine Stunde. In dieser Zeit darf der Auszubildende tun und lassen was er möchte, der Arbeitgeber kann keine bestimmten Aktivitäten untersagen.
Bei unter 18-Jährigen gibt es auch spezielle Regelungen zur Schichtarbeit. Zwischen zwei Schichten müssen beispielsweise mindestens 12 Stunden Pause liegen, außerdem darf eine Schicht nicht länger als zehn Stunden dauern.
Volljährige Auszubildende haben ähnliche Rechte, allerdings kann man von ihnen etwas längere Arbeitszeiten und auch kürzere Pausen erwarten. Wer sich über etwas beschweren möchte, sollte vorher ausführlich im Gesetz nachlesen und dem Arbeitgeber den jeweiligen Paragraphen gleich direkt vorlegen. Nur so hat man etwas in der Hand, um seine Rechte auch wirklich durchsetzen zu können.
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