Störsender bei Abiturprüfung - Direktor abgemahnt

Von Ingo Krüger
19. Januar 2012

Zu ungewöhnlichen Methoden hat ein Schuldirektor eines Salzburger Gymnasiums gegriffen. Damit sich seine Schüler bei der Abiturprüfung über ihre Smartphones nicht unerlaubt Informationen beschaffen, besorgte er sich einen Störsender. Diesen stellte er neben den Toiletten auf und unterband so den Handy-Empfang in einem Umkreis von 15 Metern.

Ein Netzbetreiber gab an, die Störung entdeckt zu haben und meldete sich bei der Schule. Anschließend rückten zwei Angestellte des Fernmeldebüros mit großen Peilgeräten an, orteten den Störsender und beschlagnahmten ihn. Der Direktor des Gymnasiums geht jedoch davon aus, dass die Störung nur im Gebäude wirksam war. Irgendjemand, wahrscheinlich einer seiner Schüler, hätte ihn verpfiffen.

Der Schulleiter bekam nun eine Abmahnung, da er gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen hat. So dürfen nur Behörden, die wichtige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung wahrnehmen, Störsender aufstellen. Da er die Abmahnung akzeptierte, blieb der Direktor von einem Disziplinarverfahren verschont.