Luca43Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Da unser Abteilungsleiter in Rente geht,habe ich um ein Zwischenzeugnis gebeten.Ich bekam es auch,bin aber mit zwei Díngen nicht einverstanden.Kann man ein Zwischenzeugnis anfechten?Gruß Luca43
..., was in einem Zeugnis steht, muß man ohne Widerspruch hinnehmen. Ist man mit bestimmten Angaben nicht einverstanden, sollte ein Gespräch mit dem Verfasser des Zeugnisses geführt werden, mit dem Ziel, eine günstigere, aber natürlich ebenso zutreffende Angabe zu erhalten.
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Zwischenzeugnis schreiben |
01.01.10 | |
![]() | ZWISCHENZEUGNIS |
14.09.09 | |
![]() | ZWISCHENZEUGNIS |
30.08.09 | |
![]() | ZWISCHENZEUGNIS |
27.08.09 | |
![]() | ZWISCHENZEUGNIS |
24.01.08 | |
![]() | ZWISCHENZEUGNIS |

Folgen Sie uns