Leiharbeiter haben Anspruch auf Weihnachtsgeld - entscheidend ist allerdings der Stichtag

Von Dörte Rösler
11. Oktober 2013

Leiharbeiter haben den gleichen Anspruch auf Weihnachtsgeld wie festangestellte Firmenmitarbeiter. Meist ist dies im Vertrag mit einer Stichtagsregelung festgelegt. Ob ein Leiharbeiter in den Genuss der Zahlung kommt, hängt deshalb von seinen genauen Einsatzzeiten ab. Nur wenn er am Stichtag tatsächlich im jeweiligen Betrieb beschäftigt war, gibt es Geld.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies damit die Klage eines Leiharbeiters zurück, der im Dezember 2008 an mehreren Tagen als Produktionshelfer in einem Unternehmen arbeitete. Am 1. Dezember, dem Stichtag für die Weihnachtsprämie, war er allerdings nicht dort beschäftigt. Auf eine Zahlung muss er deshalb verzichten. Lediglich die ebenfalls eingeklagte Lohndifferenz zwischen Leih- und Firmenangestellten bekommt der Mann erstattet.