Gleiche Ansprüche für Zeitarbeiter und Stammbelegschaft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. März 2011

Das Bundesarbeitsgericht hat nun endgültig entschieden, dass die von den Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften sowie von den Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge ungültig sind. Dies hat nun zur Folge, dass die betroffenen Zeitarbeiter die gleichen Ansprüche besitzen wie die Stammbelegschaft in den Betrieben, wo sie eingesetzt wurden.

Somit können die Betroffenen für die letzten fünf Jahre das entsprechende Geld nachfordern. Dies geschieht aber nicht automatisch, so dass jeder Einzelne seinen Anspruch einklagen muss. Auch die Rentenversicherer können somit die höheren Beiträge nachfordern, was sich bei der späteren Rente der Zeitarbeiter positiv auswirken könnte.

In der Vergangenheit hatte die Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften besonders mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) die Tarifverträge mehr im Sinne der Arbeitgeber abgeschlossen und gut 200.000 Zeitarbeiter in mehr als 1.000 Betrieben waren davon betroffen. Auf die betroffenen Betriebe kommen jetzt also zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe zu.