Überstunden bei Zeitarbeit limitiert?

Hallo zusammen,
ich bin seit nem knappen monat über ne zeitarbeitsfirma angestellt und ich habe schon keine lust mehr zur arbeit zu gehen!
laut vertrag beträgt meine wöchentliche Arbeitszeit 35 Std. ich arbeite jedoch fast 50 Std. in der woche. laut vertrag kann ich nur 20 überstunden im monat machen, die entweder ausbezahlt bekomme oder abfeiern kann. ich bin jedoch weit über den 20 std. im monat. Können die das einfach so machen??
Genauso wie ich alle zwei wochen 6 tage in der woche arbeite, sprich samstags. und für den samstag allerdings nicht frei bekomme. ist das rechtlich gesehen erlaubt oder kann ich mich dagegen wehren??
für eure antworten danke ich euch jetz schon! ;)

Antworten (2)
überall das gleich

Mir gehts ähnlich, habe auch einen 35 Stundenvertrag und arbeite minimum 40 teilweise auch 45 Stunden!
am Ende bekomme ich auch nur die 35 bezahlt und der Rest geht auf Zeitkonto, wo ich nach Aufforderung des Arbeitgebers, mla nen Tag zuhasu bleiben darf.
Ganz miese Tour...

Es gibt Möglichkeiten

Janschi, du musst jetzt ganz gezielt vorgehen:

1. Du willst für diese Zeitarbeitsfirma nicht mehr arbeiten (richtig?).
2. Du darfst nicht kündigen, weil du sonst eine Sperre beim ALG1 oder ALG2 erhältst.

Was kannst Du machen - Vorschläge (egal was du machst, du musst immer mit einer Kündigung rechnen):

1. Etwas neues suchen (ich weiß, dass ist leichter gesagt als getan. Gerade bei solchen Überstunden hat man keine Zeit mehr für Bewerbungen)

2. Krank feiern! Normalerweise erhältst Du bei Zeitarbeitsfirmen sofort und die Kündigung.

3. Die Zeitarbeitsfirma schriftlich auffordern Abhilfe zu schaffen. In dem Brief am besten alle bisherigen Überstunden auflisten und eine Kopie "zur Kenntnisnahme" an die Regionaldirektion und dem Entleiher schicken.

4. Die Zeitarbeitsfirma anpissen! Setze dich mit der Regionaldirektion in Verbindung. (Die Kontaktdaten findest du in dieser PDF:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf
Halte alle deine Unterlagen bereit und bitte um eine Überprüfung. Normalerweise halten sich Zeitarbeitsfirmen nicht an geltenden Rechte (absichtlich oder unabsichtlich) und es gibt genug Angriffsmöglichkeiten.

Wenn du aus dem Laden raus bist, dann musst du sehr wahrscheinlich deinen Resturlaub noch nachträglich auszahlen lassen. Normalerweise wird das von den Zeitarbeitsfirmen immer "vergessen". Zeitgleich kannst du auch weiteren Lohn einfordern. Grund: Es gibt zur Zeit keinen!!! gültigen Tarifvertrag und die Zeitarbeitsfirmen müssen!!! den Lohn bezahlen, den ein Festangestellter des Entleihbetriebes für deine Arbeit bekommen hätte. Außerdem steht dir dann auch mehr Urlaub etc. zu.

Noch etwas generelles:
Man darf dir ALG nicht deshalb streichen, nur weil du deine Rechte einforderst.
Melde dich bitte so schnell wie möglich als "Arbeit suchend", auch wenn du noch in Beschäftigung bist. Viellicht gibt es ja die Möglichkeit, dass du direkt im Anschluss eine neue Stelle annimmst.

Halte doch mal Ausschau nach Zeitarbeitergruppen in deiner Nähe. Zur Zeit entsteht viele Ortsgruppen die auch teilweise untereinander vernetzt sind. Es werden massenweise Daten gesammelt, darunter "anonyme" Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Namen von Vorgesetzten, Einsatzbetriebe. In diesen Gruppen werden auch Erfahrungen und Vorgehensweisen untereinander ausgetauscht. Bitte habe Verständnis, dass ich hier in der Öffentlichkeit keine Kontaktdaten nenne.

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