Zeitarbeit

Frage:
Kann man, wenn man mehrere Monate in einer Zeitarbeitsfirma tätig war, den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren?
Wird das Arbeitslosengeld dann neu berechnet?

Antworten (2)
Berechnung ALG 1

Selbstverständlich. Egal wo man gearbeitet hat, zur Berechnung wird immer das
durchschnittliche, versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate herangezogen.
Versicherungspflihtig heißt hier, alles, wovon Arbeitslosenversicherung abgeführt wird. Also NICHT Fahrgeld/Verpflegungsmehraufwendungen, soweit sv-frei.

Hier kann man sich das selber ausrechnen:
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2011

Anspruch

Ja, muss man aber mindestens24 Monate beschäftigt sein, damit neu berechnet wird

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema