Zeitarbeit - maximale Entfernung zum Einsatzort

Hallo zusammen,

in meinem Vertrag steht folgender Passus:

die arbeitsleistung ist bei verschiedenen kunden und an verschiedenen einsatzorten in der regel im gebiet im Umkreis Ort 1 (mein Wohnort) / Ort 2 (Niederlassung Zeitarbeit) von 50 km zu erbringen.
In EInzelfällen Einsatz im gesamten Bundesgebiet.

Ich bin seit 18 Monaten in einem Unternehmen im Einsatz, bei dem die einfache Strecke Wohnung - Einsatzort 44 km beträgt. Jetzt bin ich in einen anderen Standort des gleichen (Kunden-) Unternehmens "versetzt" worden und habe eine Wegstrecke von 54 km (einfach)

Entfernung von
Wohnung - Leiharbeit: 25 km
Leiharbeit - Einsatzort: 34 km

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich hier jetzt den Einsatz mehr oder weniger ablehnen kann, weil die 50 km von Wohnung -> Einsatzort sind ja definitiv überschritten.

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung oder Tipps ?

Danke
derBernd

Antworten (1)
Entfernung vom Arbeitsort

>> in der regel im gebiet im Umkreis Ort 2 (Niederlassung Zeitarbeit) von
>> 50 km zu erbringen.

Von die Niederlassung Zeitarbeit ist der Einsatzort nach deinen Angaben 34 km entfernt. Somit liegt doch alles im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.

Zumal die Formulierung "in der Regel" auch Ausnahme zulässt.

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