Kündigung und Rechnung

Hallo Liebe Community,
Ich bin neu hier und habe mal neh frage an euch, ich war in einer Zeitarbeitsfirma für 3 Tage, und dann habe ich von heut auf morgen gekündigt da ich eine Ausbildung habe, ich habe noch mit der firma telefoniert und habe ihr gesagt das ich eine ausbildung habe, und des ich auch noch so lange arbeiten würde bis sie eine neue mitarbeiterin habe..
darauf hin hatte sie mich am telefon angemotzt und meine ich sollte am besten zu hause bleiben und sie stellt mir alles in reschnung..darauf hin habe ich zu ihr gesagt das ich ja so lange da bleiben will bis sie eine neue mitarbeiterin bzw. einen neuen mitarbeiter haben, dann hat sie gesagt nein bleiben sie am besten morgen schon mim arsch zu hause und dann hat sie aufgelegt, und jetzt hat sie mir eine reschnung in wert von 650, 25 euro erstellt..
sie hat mir ihren arbeitstag (Sie ist extra von Baden-Würtenberg nach friedberg gefahren, aber ich habe sie nie dazu gezwungen) fahrtkosten (hin und zurück) und den arbeitsausfall (angeblich 14 Tage) und ich hätte eig. schon 200 euro verdient aber die hat sie mir knall hart abgezogen, jetzt ist meine frage muss ich die reschnung bezahlen?
Danke schon mal im vorraus :)

Antworten (4)
PS: Schadensersatzanspruch

Der Schadensersatzanspruch bei fristloser Kündigung ergibt sich aus § 628 Abs. 2 BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__628.html

Fachanwalt

Ich rate dringend zu einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt.

Oben schreibst du, du hättest von heute auf morgen gekündigt. Nun hat dein Arbeitgeber dir die fristlose Kündigung geschickt.
Was stimmt nun? Hast du mündlich gekündigt?

Wirft ein Mitarbeiter selbst den Job hin, kann die mündliche Variante wirksam sein.
LAG Rheinland-Pfalz Az.: 8 Sa 318/11: Um Mitarbeiter vor Spontankündigungen zu schützen, sieht das Gesetz zwar vor, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen müsse. Der Schutz sei aber nicht nötig, wenn der Mitarbeiter in einem Gespräch mehrfach fristlos kündige und die Kündigung damit ausdrücklich bestätige.

Zur mündlichen Kündigung siehe auch LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 25 Ta 1628/10.

Ich habe keine schriftliche küdigung geschrieben sie hat mir eine schriftliche küdigung geschickt (eine Fristlose)
Vom Telefonat wo sie zu mir gesagt hat des ich am besten gleich morgen zu hause bleiben kann habe ich zeugen...

Anwalt für Arbeitsrecht

Entscheidend ist, was du schriftlich gemacht hast. Wie lautet der genaue Wortlaut deiner Kündigung?
Bist du am nächsten Tag normal zur Arbeit gegangen und hast deine Arbeitskraft angeboten? Wurdest du vor Zeugen nach Hause geschickt?

Wenn du tatsächlich von heute auf morgen (fristlos) gekündigt hast, hat der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch. Hast du fristgerecht gekündigt (zum xx.xx.) hättest du am nächsten Arbeitstag in die Firma gehen müssen.

Das Telefongespräch (dein Angebot weiterzuarbeiten und die Reaktion des Arbeitgebers) kannst du sicher nicht beweisen. Es kann daher vermutlich auch nicht für dich verwendet werden.

Geh schnellstens zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema