Wöchentliche Verarbeit bei ZAF trotz 25 Std. Vertrag

Hallo, kann ich trotz 25 Std./Woche Vertrag bei ZAF gezwungen werden 32 Stunden zu arbeiten?? Die Bitte auf eine Vertragsänderung hinsichtlich dieser 32 Stunden wurde abgelehnt. Die Firma bei der ich derzeit eingesetzt bin hat einen neuen Arbeitsplatz (fahre 110 km am Tag) und ich soll dort diese 32 Stunden /Woche leisten. Es gibt doch bei der ZAF BZA Tarif eine Überstundenregelung, die nicht überschrittten werden darf. Wer kennt sich da aus und kann mir helfen. Danke

Antworten (2)
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Jede Stunde die du über die vertraglich vereinbarten Stunden arbeitest, sind Überstunden. Die Regelung die du meinst, müsste auch in deinem AV stehen, i.d.R. steht dort oft "nicht mehr als 10h pro Woche", kann natürlich variieren, je nach Vertrag.
Wenn deine Bitte abgelehnt wurde, müssen die Überstunden vergütet werden.
Ich kann dir nur raten, lies deinen AV nochmal genau durch, falls du etwas nicht verstehst, frag einen Anwalt, da du Geringverdiener bist, steht dir auch eine Beihilfe zu.

Sprich doch mal mit deiner ZAF. sollte doch dein erster Ansprechpartner sein und dir solche Fragen beantworten sollen...

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