Zwangsurlaub wg. Werksferien

Hallo,
ich bin seit Juni 2012 über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Der Einsatzbetrieb hat im Sommer zwei Wochen Betriebsferien. Nun soll ich Überstunden machen oder das auf mein Zeitkonto mit Minusstunden schreiben lassen. Hat hier jemand vielleicht einen Tipp für mich, wie richtig reagieren? Ist das rechtlich zulässig? Habe eine Vertrag anch BZA DGB und finde hierzu nichts weiter. Vielen Dank, viele Grüße, Dario

Antworten (3)
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Ja, der Arbeitgeber kann dich "Zwingen"

2 Wochen sind also 10 Tage, das ist auch normal im August.
Bleiben dir also noch 16-20 Tage, je nach dem....
Und das ist genug. Er kann dich Zwingen die 10 Tage Betriebsferien Urlaub zu nehmen, da du ja noch genug andere Tage zur freien Verfügung hast.
Haben wir erst letztens in Sozialkunde durchgenommen. Die Antwort ist also Topaktuell (sofern der Lehrer uns das richtig erzählt hat).

Warum Urlaub?

Warum Urlaub nehmen, wenn ich zu diesem Zeitpunkt garkeinen Urlaub will? So werde ich ja gezwungen. Und ich denke, genau das ist die Frage: Kann ich dazu gezwungen werden, Urlaub zu nehmen? In anderen Foren steht, das das nicht geht. Ich kann ja in den 2 Wochen in einem anderen Betrieb eingesetzt werden. Wenn meine Zeitarbeitsfirma da keinen Job für mich hat - ihr Problem.

Warum kein Urlaub?

Betriebsferien sind rechtlich zulässig. Warum nimmst du keinen Urlaub?

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