Aufklärungspflicht vor Arbeitsvertrag

Hallo,

weiß hier jemand, ob einem das Zeitarbeitunternehmen vor Unterschrift des Arbeitsvertrages darüber aufklären muss, dass die Übernahme evtl. durch eine Ablöseregelung verzögert werden kann? Davon stand weder was in meinem Vertrag noch gibt es irgendwelche AGB noch wurde mündlich etwas mitgeteilt.

Ich hatte nämlich ganz klar vor der Unterschrift mitgeteilt, dass ich eine Übernahme nach drei Monaten möchte (vorausgesetzt der Entleiher ist zufrieden mit meiner Arbeit, was jetzt auch der Fall ist) oder mich für ein anderes Unternehmen entscheide.

Antworten (3)
Moderator
@K. K. 2.0

Normalerweise werden Links, wie deine nicht von uns gelöscht. Es geht nur um unseriöse Links, Links auf Shops, Pornoseiten, oder eigene Webseiten. Allerdings ist die Forenleitung da betriebsblind, sobald da ein www auftaucht, wird das des öfteren ohne Prüfung gelöscht, leider. Ich finde das genauso ärgerlich, wie du.

@Gast123: Sichere dich VOR Vertragsunterzeichnung ab

@Paradisi-Team:
Meine Antwort enthält unverzichtbare Links. Die Links verweisen auf ein Zeitungsartikel, auf das Erwerbslosen-Forum Deutschland und auf eine Info-PDF-Datei (Fragebogen ohne Kontaktdaten). Ich denke, dass ich damit nicht gegen eure Regeln verstoße. Sollte ihr trotzdem meinen Beitrag editieren, schreibt bitte kurz den Grund rein, damit wir in Zukunft Bescheid wissen. Das erspart uns alle Arbeit. Danke!

@Gast123:
Die Zeitarbeitsfirma hat mit dem Entleiher ein Überlassungsvertrag, in dem i.d.R. die Ablöse bei Übernahme geregelt ist. Der Leihsklave hat normalerweise keine Kenntnis über die Vertragsbedingungen. (Das war bei den alten Römern so und hat sich bis heute nicht geändert.) Ich rate dir folgenden Fragebogen zu benutzen:

http://good.net/dl/au/8ce3/ZAF-FB-VZ_b-1-7-4.pdf

Der Fragebogen enthält Punkte, die der Bewerber VOR Arbeitsvertragunterzeichnung VERBINDLICH geklärt haben muss. Eine Leihbude die diese Fragen nicht verbindlich beantortet, kann man mit größter Wahrscheinlichkeit als nicht seriös einstufen!

Gerade bei der Übernahme wird viel versprochen und nichts gehalten. Hier ein Beispiel für die Klebeefekt-Lüge (Übernahmeverhinderung wegen Ablöse):

http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/jobwechsel-schwer-gemacht, 10917074, 10929810.html

Ich empfehle dir auch, ein Blick in das Erwerbslosen Forum Deutschland zu werfen. Hier ein Link auf einen interessanten Beitrag bezüglich Zeitarbeit und Fragebogen:

http://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/90180-vorstellungsgespraech-za.html

Generell kann man sagen: Vertraue keiner Zeitarbeitsfirma. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit. Lasse dir VOR Vertragsunterzeichnung ALLES schriftlich zusichern. Sollte die Zeitarbeitsfirma dazu nicht in der Lage sein: Finger weg von dieser Leihbude!

Hallo 123. Gast

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, wie es der Name schon hergibt. In jedem Vertrag werden zwischen zwei Parteien Dinge einvernehmlich geregelt. Meistens hält man sich dabei an gesetzliche Vorgaben, die dann nicht näher aufgeführt werden brauchen.
Theoretisch kann man auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag völlig verzichten, wenn man nicht Abweichungen von den gesetztlichen Vorgaben vereinbaren möchte.
Beispiel:
Ich habe Arbeit für dich, kriegst 6 Euro die Stunde... und du möchtest für mich arbeiten. Du fängst morgen bei mir an, und ich melde dich bei den Sozialversicherern und beim Finanzamt an. - Schluß aus, wir haben einen Arbeitsvertrag.
Alles andere ist dann gesetzlich geregelt - wie bei dir:
4 Wochen Kündigungsfrist zur Monatsmitte oder zum Ende des Monats. Sollte es anders sein, so wie du dir das wünschst, z.B.: "jederzeit beim Vorliegen eines Übernahmeangebotes", dann hätte man darüber reden und es schriftlich fixieren müssen.
Auch der Arbeitgeber räumt sich eine gewisse "Planungssicherheit" ein, damit er weiss, dass er morgen noch mit dir rechnen und seine Kunden entprechend bedienen kann.
Sorry, lieben Gruß
Klausi

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