Gleitzeitkonto in die Kündigungsfrist eingesetzt

Hallo,

Ich habe 1 Jahr bei einer ZAF gearbeitet und wurde nun gekündigt.
meine frage ist.ich habe mein letzten arbeitstag am 13.10.2011 gehabt.
fristgerecht wurde ich zum 15.11.2011 gekündigt - allesokay.
nun aber hatte ich ein gleitzeitkonto mit 150 stunden voll.jetzt will meine ZAF diese stunden als lohn bis zum 15.11.2011 auszahlen.somit gehen meine überstunden als lohn flöten und ich bekomme erst arbeitlosengeld ab 15.11.2011 gezahlt aber gearbeitet habe ich nur bis zum 13.10.2011.
ist das rechtens?????ich habe einen brutto stundenlohn von 14, 88euro gehabt bin verheiratet und habe 2 kinder - es geht um mehr als 2300 euro !!!!
das arbeitsamt sagt das es unrechtens ist und ich mich mit dem arbeitsgericht in verbindung setzen soll.aber das kostet alles und ich habe keinen nerv dafür.was soll ich machen oder was ist mein recht waqs empfiehlt ihr mir

Antworten (5)
@Klaus

@Klaus: Danke für deine Tipps!

Hier der Link zur Monitorsendung:

http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1124/zeitarbeit.php5

(Der Link verstößt nicht gegen Forum-Regeln, sollte also OK sein dass ich den hier reinsetzte.)

In der 1. Instanz Arbeitsgericht besteht keine Anwalt-Pflicht. Eine gute Zeitarbeiter Selbsthilfegruppe kann hier hilfreich reich sein.

Bevor man den Rechtsweg geht, empfehle ich, die Zeitarbeitsfirma schriftlich aufzufordern das Geld zu bezahlen. Alles mit Fristsetzung. Kopien der Briefe mit dem Vermerk "zur Kenntnisnahme" und "Bitte um Unterstützung" verteilen an

örtliche Arbeitsagentur,

Regionaldirektion,

Arbeitgeberverband,

Gewerkschaften,

letzter Entleiher,

Zeitarbeiter Selbsthilfegruppen.

Außerdem ist zu überlegen den "öffentlichen Weg" zu gehen. Solange alles der Wahrheit entspricht gibt es keine Probleme.

Die Erfahrung die wir gemacht haben ist, dass die Zeitarbeitsfirma sehr schnell einknickt.

**************************************************

Zitat @Klaus: Übrigens bin ich arbeitsrechtsschutzversichert (für etwas mehr, als 100, - € pro Jahr). Die übernehmen bei Klage sämtliche Kosten. Würde ich jedem empfehlen, der bei einer Zeitarbeitsfirma schafft.

Stimmt!

Der DGB drückt die Zeitarbeit-Löhne um bis zu 50%.

Deshalb raus aus IG Metall oder Verdi und rein in die gewerkschaftsfreie Arbeitsrechtsschutz-Versicherung. Es ist günstiger und man fördert nicht die DGB-Armutstarife.

KAMPF DEM DGB!

Klagen!!!

Hallo!

Schau Dir Monitor Nr. 628 vom 24.11.2011 (ARD) im Internet an. (Zeitregler auf 08:00 min ziehen) Die zeigen auf, daß bei Nichteinsatz der Tarifzu zahlen ist. Steht auch im AÜG §10 letzter Satz.

Klage auf jeden Fall! Man braucht keine Nerven dazu - macht alles der Anwalt.

Allerdings Kosten mußt Du selbst tragen. Dafür würde ich die 2300, -€ nehmen, die Du zu bekommen hast. Liber damit den Anwalt bezahlen, als das Geld dieser Firma überlassen!!!!!

Übrigens bin ich arbeitsrechtsschutzversichert (für etwas mehr, als 100, - € pro Jahr). Die übernehmen bei Klage sämtliche Kosten. Würde ich jedem empfehlen, der bei einer Zeitarbeitsfirma schafft.

Nicht OK

Das ist nicht rechtens. Sieh in den Tarifvertrag. Die ZA ist berechtigt 16 Std. von Deinem GZK pro Monat frei zu verwenden, sprich Okt&Nov = 32 Std. je nach Tarifvertrag. Den Rest müssen die Dir auszahlen + eben auch die Stunden bis zum letzten Arbeitstag.
Manche ZA haben im Arbeitsvertrag drin stehen das Du Dich morgens und Nachmittags zu melden hast wg. Arbeit etc.pp.

---

Herzlichen Glueckwunsch zu 14, 88 Euro Stundenlohn. Andere Facharbeiter schuften für unter 7 Euro Tarif. Tarif des DGB. KAMPF DEM DGB!

Mach bei der Regionåldirektion Druck und schreibe notfalls eine Beschwerde ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/agentur-fuer-arbeit/12466-aufsichtsbeschwerde.html

Arbeitsgericht ist kostenlos

Soweit ich informiert bin ist das Arbeitsgericht kostenlos, genau wie das Sozialgericht.
Es ist jedoch dir überlassen, ob du einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchtest oder nicht. Du bist nicht verpflichtet es über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen. Falls du aber in einer Gewerkschaft bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich auf deiner Stelle einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Beim Arbeitsgericht wird man dir sicherlich auch vor Ort Auskunft erteilen wie man einen Klageweg bestreitet.

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