Übernahmeangebot - Was bei einer Übernahme zu beachten ist

In manchen Fällen kann Zeitarbeit dazu führen, dass dem Arbeitnehmer eine feste Anstellung angeboten wird. Bei einem Übernahmeangebot sind jedoch einige Punkte zu beachten. Generell gilt, dass bei einem Wechsel von der Zeitarbeitsfirma in eine reguläre Tätigkeit dieselben Regeln gelten, wie bei jedem anderen Arbeitsplatzwechsel: der alte Vertrag - in diesem Fall der mit der Zeitarbeitsagentur - wird gekündigt; nach der Kündigungsfrist kann man dann anfangen. Lesen Sie, was in Sachen Übernahmeangebot bei der Zeitarbeit zu beachten ist.

Von Jens Hirseland

Zeitarbeit: die Chancen einer Übernahme

Unter der so genannten Zeitarbeit versteht man befristete Leiharbeit für ein Unternehmen. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma an eine andere Firma sozusagen ausgeliehen wird. Mitunter erhält der Leiharbeiter von dem Unternehmen sogar ein Angebot für eine feste Einstellung.

Ob Zeitarbeit dabei hilft, eine feste Anstellung zu bekommen, ist unter Experten umstritten. Eigentlich soll die Zeitarbeit dazu dienen, dass ein Leiharbeiter in der Firma, in der er befristet arbeitet, sein Können zeigt und im Erfolgsfall übernommen wird. Leider ist dies in der Realität nur selten der Fall.

Zwar gibt der Branchenverband BZA an, dass ca. 30 Prozent aller Zeitarbeiter eine feste Anstellung erhielten, doch unabhängige Experten zweifeln diese Zahlen an. So ist die Wahrscheinlichkeit, ein Übernahmeangebot von einem Zielunternehmen zu erhalten, eher gering. Nach Schätzungen der unabhängigen Experten sind es lediglich 7 Prozent, die fest übernommen werden.

Zu den Hauptgründen für diese magere Quote gehören die Zeitarbeitsfirmen, denn ein Wechsel des Leiharbeiters ist im Grunde genommen gar nicht in ihrem Interesse, da sie ja dadurch einen guten Mitarbeiter verlieren, der in Zukunft nicht mehr gewinnbringend zur Verfügung steht.

Außerdem verlangen viele dieser Firmen bei einem Wechsel Vermittlerprovisionen, die bis zu drei Monatsgehälter hoch sein können. Auf diese Weise wird eine Übernahme durch eine andere Firma natürlich erschwert. Es gibt aber auch Zeitarbeitsfirmen, die das Risiko einer Übernahme einkalkulieren, sodass ein Wechsel durchaus möglich ist.

Was bei einer Übernahme zu beachten ist

Möchte man von einer Zeitarbeitsfirma zu einer regulären Firma wechseln, sind dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis gültig. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass die Kündigung fristgerecht erfolgen muss.

Stimmt die Zeitarbeitsfirma einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrages jedoch nicht zu, muss der Arbeitnehmer so lange für sie weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abläuft. Vertragliche Strafen durch die Zeitarbeitsfirma sind bei einer Übernahme durch eine andere Firma rechtlich nicht zulässig.

Bei einer Übernahme gilt es für den Arbeitnehmer auf folgende wichtige Punkte zu achten: So muss das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen erst beendet sein, bevor man ein neues Arbeitsverhältnis eingeht.

Dabei ist die Kündigungsfrist zu berücksichtigen, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergibt. Darüber hinaus muss ein Arbeitsvertrag mit der neuen Firma geschlossen werden. Hat der Wechsel geklappt, ist zu beachten, dass mitunter die Probezeit noch mal durchlaufen werden muss.

Vorsicht bei rechtswidrigen Verträgen

Ob es nun um eine mögliche Festanstellung geht oder nicht - für Zeitarbeiter gilt generell, den Zeitarbeitsvertrag ganz genau durchzulesen. In diesem Zusammenhang sollte man von Verträgen, die eine Klausel eines Abwerbeverbots enthalten, absehen, denn diese ist unwirksam. Des Weiteren sind Verträge rechtswidrig, bei denen die Übernahme des Leiharbeiter während der Arbeitszeit oder auch danach durch das Entleihunternehmen verhindert wird.

Hinweise zur neuen Regelung bzgl. der maximalen Arbeitsdauer

Im April 2017 wurde im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Höchstüberlassungsdauer angegeben. Dieses besagt, dass ein Leiharbeiter maximal 18 Monate bei derselben Firma tätig sein darf. Man möchte dadurch verhindern, dass er zu schlechteren Konditionen arbeitet, als festangestellte Mitarbeiter.

Einen Anspruch auf Festanstellung hat der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit jedoch nicht. Um weiterhin für denselben Entleiher tätig sein zu dürfen, muss die Arbeit für mindestens drei Monate unterbrochen werden (Urlaub oder Erkrankung zählen in diesem Fall nicht); danach kann er wieder dort anfangen - unter denselben Bedingungen mit einer wiederum maximalen Arbeitsdauer von 18 Monaten.

In diesem Zusammenhang sollten Zeitarbeiter beachten, dass in Tarifverträgen bestimmte Punkte eine Ausnahme dieser Regelung gültig machen können. Es gilt also, wie bereits erwähnt, den Zeitarbeitsvertrag aufmerksam zu lesen.