20. April 2011
Das Arbeitsverhältnis als Zeitarbeiter löst bei vielen Menschen Unsicherheit aus. So drängt sich unter anderem die Frage auf, wie das Ganze gehaltstechnisch geregelt ist. Doch was sollte man bezüglich des Gehalts wissen, um sich besser mit dieser Thematik auszukennen und zu entscheiden, inwiefern Zeitarbeit für einen selbst in Frage kommt?
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass Zeitarbeiter trotz eines durchgehenden Arbeitsverhältnisses nicht zwangsweise stets das gleiche Gehalt erhalten. Die Höhe des Gehalts richtet sich vielmehr nach der ausgeübten Tätigkeit und dem Qualifikationsgrad. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass auch Zeitarbeitsunternehmung tariflich gebunden sind und dementsprechend existierenden Richtlinien gerecht werden müssen.
Trotz dieser Regelung der Tarifgebundenheit gab es lange Zeit das Problem, dass die ungelernten Hilfskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigt wurden. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass solche Arbeitskräfte weder nennenswerte Qualifikationen aufweisen noch in einem Bereich tätig werden, welcher stets durch tarifliche Regelungen abgedeckt wäre. Um die Ausbreitung einer solch ausbeuterischen Form der Zeitarbeit zu unterbinden, wurde vor einigen Jahren ein Mindestlohn in dieser Branche eingeführt. Diese Mindestlöhne wurden seitdem noch weiter angehoben, weshalb ein Zeitarbeiter im Westen derzeit mindestens 7,60 Euro die Stunde verdient.
Neben der Höhe des Gehalts sind aber auch noch jene Regelungen interessant, welche die Arbeitszeit betreffen. Die Arbeitnehmerüberlassung kämpft seit jeher mit dem Problem, dass es stets Phasen gibt, in welchen ein Überschuss oder Mangel an verfügbarer Arbeit existiert. Um diesem Missstand gerecht zu werden, wurden Arbeitszeitkonten bei Zeitarbeitern eingeführt. Diese erlauben es den Zeitarbeitern, langfristig flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren und somit ein festes Gehalt zu beziehen. Zeitarbeitsunternehmen arbeiten deshalb mit Plus- und Minusstunden, welche durch die Mitarbeiter aufgebaut und nach Ankündigung auch abgebaut werden können. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass der Zeitarbeiter nicht der Willkür des Entleihers ausgesetzt ist. Sollte dieser den Zeitarbeiter einen Tag nicht benötigen und einfach nicht einsetzen, obwohl der Zeitarbeiter eigentlich derzeit bei diesem Unternehmen aktiv ist, dann kommt es zu keinem Arbeitszeitausfall. Stattdessen wird dem Arbeitnehmer dann der gewöhnliche Stundensatz angerechnet, welcher in der Regel 7-8 Stunden beträgt. So wird vermieden, dass kurzfristige Bedarfsschwankungen auf Kosten der Zeitarbeiter einfach ausgeglichen würden.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
26.05.12 | |
![]() | ZEITARBEIT |
21.05.12 | |
![]() | ZEITARBEIT |
20.05.12 | |
![]() | ZEITARBEIT |
15.05.12 | |
![]() | ZEITARBEIT |
23.04.12 | |
![]() | ZEITARBEIT |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Zeitarbeit Forum


Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wirft wegen der Dreierbeziehung Verleiher - Entleiher - Leiharbeitnehmer...