Das müssen Verbraucher über den Streik bei der Post wissen

Hier erfahren Sie, welche Regeln bezüglich möglicher dringender Sendungen gelten

Von Ingo Krüger
9. Juni 2015

Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft ver.di ist es zu keiner Einigung gekommen. Erstmals seit dem Börsengang des Unternehmens vor 15 Jahren kommt es daher zu einem unbefristeten Streik. Wichtige Sendungen, die bis zu einem bestimmten Termin beim Empfänger sein müssen, bleiben liegen. Dies ist nicht ohne Risiko für den Absender.

Vertragskündigung

Wer schriftlich von einem Vertrag zurücktreten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass der Brief rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Empfänger eintrifft. Das Risiko trägt der Absender.

Notfalls muss er den Brief persönlich vorbeibringen oder einen anderen Weg der Zustellung wählen. Manchmal reicht es auch, eine E-Mail oder ein Fax zu schicken.

Rücksendungen

Bei der Rücksendung von bestellter Ware ist der Abgabetermin entscheidend. Dies lässt sich mit Hilfe des Einlieferungsbeleges beweisen. Wann der Händler das Paket entgegennehmen kann, ist unerheblich.

Im Zweifel den Empfänger anrufen

Bei Postsendungen, die innerhalb einer bestimmten Frist bei einer Behörde oder beim Gericht eintreffen müssen, sollten Betroffene sich in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung informieren. Ein Anruf beim Empfänger hilft, Zweifel zu beseitigen.