Jobcenter zahlt 600 Euro wegen 15 Cent

Von Max Staender
13. Februar 2013

Bereits ab 50 Cent müssen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger generell aufgerundet werden, wogegen das Jobcenter in Mühlhausen verstoßen hat.

Obwohl der Streitwert bei gerade mal 15 Cent lag, wurde das Jobcenter in Thüringen jetzt vom Landessozialgericht in Erfurt dazu verurteilt, knapp 600 Euro an den Verfahrenskosten zu übernehmen.

Trotz des geringen Streitwertes will das Jobcenter in Berufung gehen, was wahrscheinlich von wenig Erfolg gekrönt sein dürfte.