Arbeitgeber darf mit "jungem Team" werben - Keine Diskriminierung von Älteren

Von Marion Selzer
17. Oktober 2012

In Stellenanzeigen liest man oft Sätze wie "in unserer Firma erwartet Sie ein junges Team". Solche und ähnliche Aussagen sind nach der Ansicht der Richter vom Landesarbeitsgericht Nürnberg keine Diskriminierung von älteren Personen. Hier gehe es nicht um die Suche nach jungen Mitarbeitern, sondern um die Beschreibung der bereits vorhandenen Mitarbeiter.

Ein Mann klagte vor dem Gericht auf Schadensersatz, weil ihn ein Autohaus nicht einstellen wollte. Der Kläger, Jahrgang 1952, bewarb sich auf eine Anzeige des Autohauses, in der mit "wir bieten einen Job in einem jungen Team" geworben wurde. Als er die Stelle nicht bekam, fühlte der Mann sich wegen seines Alters benachteiligt.

Die Richter stellten jedoch fest, dass der Mann nicht wegen seines Alters abgelehnt wurde, sondern weil ihm fachspezifische Qualifikationen für die Stelle fehlten. Zudem seien solche Aussagen nicht als diskriminierend einzustufen. Eine Entschädigung kann der Mann daher nicht verlangen.