Bei Handwerkerleistungen ohne Rechnung gilt auch die Gewährleistung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. März 2012

Mancher privater Auftraggeber beschäftigt einen Handwerker ohne sich eine Rechnung ausstellen zu lassen, so dass weder der Handwerker, noch der Auftraggeber Steuern bezahlen. Doch auch wenn man keine Rechnung bekommt, so muss der Handwerker ordentlich arbeiten, denn auch hier besteht eine Gewährleistungspflicht. Doch wird im Endeffekt ein Gericht das Finanzamt benachrichtigen, wenn herauskommt, dass ein Fall von Schwarzarbeit vorliegt. Und dies wird dann für beide Seiten teuer.

Aber auch bei der Beschäftigung einer Putzfrau im privaten Haushalt, kann es zu Ärger kommen, besonders wenn ein Unfall oder auch ein Schaden geschieht. Im ersten Fall hilft die gesetzliche Unfallversicherung, die aber die Kosten sich vom Auftraggeber im Falle einer Schwarzarbeit zurückfordern wird. Bei einem angerichteten Schaden, zum Beispiel eine kaputte Vase, wird sich auch die private Haftpflicht der Putzfrau weigern, diesen Schaden zu begleichen.

Wer regelmäßig einen Job als Babysitter annimmt und bezahlt wird, der sollte besser auch angemeldet sein.