Die Schwarzarbeit richtet allein in Deutschland einen jährlichen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe an. Umso verständlicher ist es, dass die Regierung auf spezielle Kontrollmechanismen setzt, um das Phänomen Schwarzarbeit möglichst stark einzudämmen. Doch was sollte man über die hierfür eingesetzte Organisation "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" wissen, welche auch schlicht mit FKS abgekürzt wird?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist zunächst einmal eine Unterabteilung des Zolls, welcher circa 7000 Beamte und Angestellte zugeordnet sind.
Die Hauptaufgabe der FKS ist klar. So soll Schwarzarbeit durch eine Reihe von Maßnahmen bekämpft und möglichst effektiv eingedämmt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Arbeitsverhältnisse von Personen überprüft, bei welchen der Verdacht der Schwarzarbeit bestehen könnte. Des Weiteren geht die FKS auch einer möglichen illegalen Beschäftigung von Ausländern nach.
Die Auffindung illegal beschäftigter Arbeitskräfte ist natürlich kein leichtes Unterfangen. So sind Unternehmer in vielen Branchen, in welchen Schwarzarbeit weit verbreitet ist, darauf spezialisiert, die Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer gekonnt zu verschleiern. Um demnach dennoch effektiv gegen dieses Problem vorgehen zu können, steht der FKS auch eine Reihe von Auskunftssystemen zur Verfügung. Am wichtigsten sind in diesem Zusammenhang das polizeiliche Auskunftssystem und das Inzoll, also das interne Informationssystem des deutschen Zolls. Darüber hinaus kann das FKS aber auch noch auf zahlreiche Register und Datenbänke zugreifen. Die Palette der möglichen Quellensuche reicht dabei von den Meldedaten der Einwohnermeldeämter bis hin zum Bundeszentralregister. Um sich derartiger Daten bedienen zu können, bedarf es allerdings einem konkreten Verdacht. Erst dann darf die FKS auch wirklich alle Daten abrufen, welche für die Aufklärung eines Verdachtsfalles von Bedeutung sein könnten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig auch auf bundesweiter Ebene sogenannte Schwerpunktprüfungen durch. Bei diesen handelt es sich um Stichproben in Branchen, in welchen die Schwarzarbeit statistisch am häufigsten vorkommt. So werden beispielsweise die Hotelbranche, Sicherheitsdienste und das Baugewerbe regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Derartige Kontrollen vollziehen sich ohne Ankündigung. Stattdessen betreten die Ermittler direkt das Arbeitsumfeld des Betriebes, um die einzelnen Mitarbeiter hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses zu überprüfen.
Letztlich ist es noch interessant zu wissen, dass sich die Bemühungen und Erfolge der FKS mit jedem Jahr steigern. Während beispielsweise die Summe der erwirkten Bußgelder im Jahre 2003 nur 5,1 Millionen Euro betrug, stieg dieser Wert bis zum Jahre 2008 auf über 50 Millionen an.
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