Schwarzarbeit - Merkmale, Folgen, Kontrollmöglichkeiten

Schwarzarbeit schadet dem deutschen Staat jedes Jahr in Milliardenhöhe. Aufgrund dieser Tatsache ist es leicht nachvollziehbar, dass sie streng bestraft wird. Vorherige Kontrollen erfolgen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Lesen Sie, wodurch sich Schwarzarbeit auszeichnet, wie sie kontrolliert wird und welche Folgen ein Schwarzarbeiter und dessen Auftraggeber erwarten können, sobald der Staat von dieser illegalen Beschäftigung erfährt.

Von Kai Zielke

Schwarzarbeit - eine Definition

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um ausgeübte Tätigkeiten, die jedoch nicht angemeldet sind und somit gegen das Sozialversicherungs- und Steuerrecht verstoßen. Die Auftraggeber, die etwa den privat engagierten Handwerker bezahlen, tun dies an den Behörden vorbei - es gibt keine Rechnung; stattdessen werden Vereinbarungen mündlich getroffen. Die Bezahlung erfolgt bar.

Definiert wird Schwarzarbeit im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Diesem zufolge sind folgende Personen, die Werk- oder Dienstleistungen erbringen bzw. ausführen lassen, als Schwarzarbeiter zu bezeichnen:

  • Steuerpflichtige, die ihre steuerlichen Pflichten, welche sich durch die Leistungen ergeben, nicht erfüllen
  • Arbeitgeber, versicherungspflichtige Selbstständige oder Unternehmer, die ihre sozialversicherungsrechtlichen Beitrags-, Aufzeichnungs- oder Meldepflichten nicht erfüllen
  • Erbringer von Werk- oder Dienstleistungen, die den Beginn des stehenden Gewerbes oder selbstständigen Betriebs nicht anzeigen oder die benötigte Reisegewerbekarte nicht erwerben
  • Erbringer von Werk- oder Dienstleistungen, welche ein der Zulassungspflicht unterliegendes Handwerk als Gewerbe ohne Eintragung in der Handwerksrolle selbstständig betreiben
  • Sozialleistungsempfänger, die ihre Mittelungspflichten, welche sich durch die Werk- oder Dienstleistungen dem Sozialleistungsträger gegenüber ergeben, nicht erfüllen

Mögliche Gründe

Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen, werden seit mehreren Jahrzehnten verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Einführung von Minijobs, intensivere Strafen und Kontrollen sowie Steuervergünstigungen. Dennoch ist diese Form der Arbeit stets weit verbreitet; typisch sind Jobs als

Babysitter arbeiten oftmals schwarz
Babysitter arbeiten oftmals schwarz

In welchen Branchen Schwarzarbeit des Weiteren besonders verbreitet ist, erfahren Sie hier. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Personengruppen mit niedrigem Einkommen, so etwa Senioren, Studenten oder Auszubildende.

Auch wenn es insgesamt einen Rückgang gegeben hat, rechnet man damit, dass dieser durch die Flüchtlingssituation gebremst werden könnte. Aufgrund von mangelnden Deutschkenntnissen gehen viele von ihnen einer illegalen Beschäftigung, beispielsweise als Putzkraft oder auf dem Bau, nach. Aber auch das simle Nichtstun würde sie Wirtschaftsforschern zufolge dazu bringen.

Zur Bekämpfung und Eindämmung der Schwarzarbeit setzt der Staat auf bestimmte Kontrollmechanismen...

Wissenswertes zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Die Schwarzarbeit richtet allein in Deutschland einen jährlichen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe an. Umso verständlicher ist es, dass die Regierung auf spezielle Kontrollmechanismen setzt, um das Phänomen Schwarzarbeit möglichst stark einzudämmen.

Doch was sollte man über die hierfür eingesetzte Organisation "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" wissen, welche auch schlicht mit FKS abgekürzt wird? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist zunächst einmal eine Unterabteilung des Zolls, welcher circa 7.000 Beamte und Angestellte zugeordnet sind.

Aufgabenbereiche

Die Hauptaufgabe der FKS ist klar. So soll Schwarzarbeit durch eine Reihe von Maßnahmen bekämpft und möglichst effektiv eingedämmt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Arbeitsverhältnisse von Personen überprüft, bei welchen der Verdacht der Schwarzarbeit bestehen könnte. Des Weiteren geht die FKS auch einer möglichen illegalen Beschäftigung von Ausländern nach.

Die Auffindung illegal beschäftigter Arbeitskräfte ist natürlich kein leichtes Unterfangen. So sind Unternehmer in vielen Branchen, in welchen Schwarzarbeit weit verbreitet ist, darauf spezialisiert, die Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer gekonnt zu verschleiern.

Um demnach dennoch effektiv gegen dieses Problem vorgehen zu können, steht der FKS auch eine Reihe von Auskunftssystemen zur Verfügung. Am wichtigsten sind in diesem Zusammenhang das polizeiliche Auskunftssystem und das Inzoll, also das interne Informationssystem des deutschen Zolls.

Darüber hinaus kann das FKS aber auch noch auf zahlreiche Register und Datenbänke zugreifen. Die Palette der möglichen Quellensuche reicht dabei von den Meldedaten der Einwohnermeldeämter bis hin zum Bundeszentralregister.

Um sich derartiger Daten bedienen zu können, bedarf es allerdings einem konkreten Verdacht. Erst dann darf die FKS auch wirklich alle Daten abrufen, welche für die Aufklärung eines Verdachtsfalles von Bedeutung sein könnten.

Schwarz beschäftigte Personen sind schwierig aufzuspühren
Schwarz beschäftigte Personen sind schwierig aufzuspühren

Prinzip der Schwerpunktprüfung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig auch auf bundesweiter Ebene so genannte Schwerpunktprüfungen durch. Bei diesen handelt es sich um Stichproben in Branchen, in welchen die Schwarzarbeit statistisch am häufigsten vorkommt. So werden beispielsweise

regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Derartige Kontrollen vollziehen sich ohne Ankündigung. Stattdessen betreten die Ermittler direkt das Arbeitsumfeld des Betriebes, um die einzelnen Mitarbeiter hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses zu überprüfen.

Letztlich ist es noch interessant zu wissen, dass sich die Bemühungen und Erfolge der FKS mit jedem Jahr steigern. Während beispielsweise die Summe der erwirkten Bußgelder im Jahre 2003 nur 5,1 Millionen Euro betrug, stieg dieser Wert bis zum Jahre 2008 auf über 50 Millionen an.

Schwerpunktkontrollen werden stichprobenartig unangemeldet durchgeführt
Schwerpunktkontrollen werden stichprobenartig unangemeldet durchgeführt

Doch mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn die Überprüfung eines Arbeitsverhältnisses auf Schwarzarbeit schließen lässt?

Mögliche Folgen von Schwarzarbeit

Zunächst einmal kann Schwarzarbeit eine ganze Palette von Rechtsfolgen haben. Deren Eintreten hängt dabei vom einzelnen Fall ab. So kommen zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Straffolgen ebenso wie strafrechtliche Konsequenzen in Frage.

Darüber hinaus entwarf die Bundesregierung einen speziellen Strafenkatalog für Schwarzarbeit, welcher sich ausschließlich auf derartige Fälle und deren rechtliche Konsequenzen konzentriert. Die folgenden Ausführungen gewähren hierbei einen groben Überblick, mit welchen Strafen in verschiedenen Fällen gerechnet werden kann.

Strafen aufgrund von Nichtanmeldung

Sobald ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung anmeldet, kann mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro gerechnet werden. Dieser Wert wird allerdings nur dann ganz oder ansatzweise beim Verhängen der Strafhöhe erreicht, wenn die Nichtanmeldung systematisch und zumeist bei mehreren Arbeitnehmern vollzogen wurde. Stellt die Nichtanmeldung hingegen eine Ausnahme dar oder vollzog sich diese nur bei einer geringfügigen Beschäftigung, dann sind lediglich Strafen von bis zu 5.000 Euro zu erwarten.

Strafen aufgrund von unerlaubter Handwerksausübung

Eine unerlaubte Handwerksausübung stellt ebenso keinen Kavaliersdelikt dar und wird entsprechend hart bestraft. So setzt das Gesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro fest, sobald eine derartige Handwerksausübung in erheblichen Umfang erfolgt. Unter erheblich kann in diesem Zusammenhang eine langfristige illegale handwerkliche Tätigkeit genannt werden, welche eine Arbeitskraft in jenem Umfang auf Dauer einsetzt, wie es bei einer regulären Arbeitsstelle zu erwarten wäre.

Strafen aufgrund von Beauftragung mit Schwarzarbeit

Aber nicht nur die Ausführung oder Unterhaltung, sondern auch die Beauftragung mit Schwarzarbeit steht unter Strafe. Hier fallen ebenso Bußgelder bis zu 50.000 Euro an, deren genaue Höhe sich wiederum an der Stärke des Vergehens orientiert.

Strafe aufgrund von rechtswidriger Gewerbeausübung

Letztlich ist auch die rechtswidrige Gewerbeausübung eine Straftat, welche ebenso mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Hierunter ist das Betreiben eines ganzen Unternehmens zu verstehen, welches allerdings nicht als ein solches gemeldet ist und somit illegal auf dem Markt agiert.

Insgesamt zeigen bereits die Strafhöhen an, dass Schwarzarbeit keineswegs ein Kavaliersdelikt ist. In schweren Fällen, in welchen zudem gezielter Leistungsmissbrauch eine Rolle spielt, kann es darüber hinaus noch zu einer Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren kommen.