Jobs für Studierende - auch Praktikanten haben Rechte

Von Dörte Rösler
4. Juli 2014

Viel Arbeit für wenig Geld - die Generation Praktikum hat sich mittlerweile daran gewöhnt, beim Berufseinstieg keine allzu hohen Ansprüche zu stellen. Dabei haben auch Praktikanten Rechte: von geregelten Arbeitszeiten über konkrete Aufgaben bis zur angemessenen Vergütung.

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?

Wer für das Studium ein Pflichtpraktikum machen muss, kann viele Erfahrungen sammeln. Geld darf er allerdings nicht erwarten. Und das bleibt auch nach der Einführung des Mindestlohns so.

Deutlich mehr Rechte haben Studierende, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Sobald sie länger als sechs Wochen im Betrieb sind, haben sie Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Wie jeder andere Arbeitnehmer haben sie zudem das Recht auf Urlaub. Wie viele Ferientage ihnen zustehen, errechnet sich aus der Dauer des Praktikums.

Wenn ein Praktikant Überstunden macht oder an Sonn- und Feiertagen arbeitet, darf er die Zeit während der Woche abbummeln. Am Ende des Praktikums muss der Chef ein qualifiziertes Zeugnis schreiben.

Praktikumsvertrag abschließen

Rechtlich fallen Praktika unter das Berufsbildungsgesetz. Wie andere Auszubildende sollten deshalb auch Praktikanten auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Darin enthalten: exakte Angaben über die Arbeitszeiten, eine detaillierte Darstellung der Tätigkeitsbereiche und die Konditionen der Vergütung. Sinnvoll sind weiterhin Regelungen über Urlaub und Überstundenausgleich.